RT @systemnutte
Man stelle sich vor, der Staat würde die #Querdeppen ohne Urteil einfach #wegsperren – bei 200+ Toten pro Tag in D und Millionen von dauerhaft Geschädigten müsste die #Gefährdungslage nicht einmal besonders begründet werden …
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#Gefährdungslage #Wegsperren #querdeppen
Art. 19 Abs. 3 GG:
Die #Grundrechte gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.
Die #wesensmäßige #Anwendbarkeit gilt nicht für #juristische #Personen des #Öffentlichen #Rechts.
#Konfusionsargument: Keine #grundrechtstypische #Gefährdungslage: Steht dem #Staat nicht in #Überordnungsverhältnis bzw. #Unterordnungsverhältnis #gegenüber.
#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 und 04.05.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
Art. 101 Abs. 1 S. 1 GG
#Ausnahmegerichte sind #unzulässig
Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
#Recht auf #gesetzlichen #Richter
-> #Persönlicher #Schutzbereich; #Einzelpersonen, #Inländische #juristische #Personen und #Ausländische #Personen des #öffentlichen #Rechts wegen #grundrechtstypischer #Gefährdungslage
#Rechtsschutzgarantie #Justizgrundrecht #grundrechtsgleich #recht #Ausnahmegericht #unzulässig #gesetzlich #richter #persönlich #Schutzbereich #Einzelperson #inländisch #juristisch #person #Ausländisch #öffentlich #grundrechtstypisch #Gefährdungslage #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich:
#Natürliche #Personen
-> Bei #Toten (-) #Postmortaler #Würdeschutz nur durch #Menschenwürde
-> #Nasciturus (-) Kein #Schutz #engerer #persönlicher #Lebenssphäre
#Juristische #Personen
-> Nur bei #grundrechtstypischer #Gefährdungslage:
#Recht am #eigenen #Wort; #Recht auf #informationeller #Selbstbestimmung
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#Frage #Anspruch auf #Schutz zur #Verhinderung der #Selbsttötung?
#Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 S. 2
#Schutz derer, die #potenziell darunter #leiden, dass nun die #Selbsttötung mit #Hilfe #Dritter im weiteren #Umfang #zugelassen wird.
#Rechtsgut: #Staat muss #Selbsttötung(en) #entgegenwirken, die nicht von #frei(er) #Selbstbestimmung und #Eigenverantwortung #getragen sind.
#Gefährdungslage / #Untermaßverbot / #Erforderlich / #Angemessenheit
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