#Schuldverhältnis
#Zwang zur #Organisation
#Weiter #Sinn
#Rechtsverhältnis zwischen mind. zwei #Personen
#Organismus aus dem sich #Forderungen / #Einzelanspruch und #Pflichten ergeben können
#Enger #Sinn
#Recht auf #Leistung, den #einzelnen #schuldrechtlichen #Anspruch, = #Forderung des #Gläubigers gegen den #Schuldner
#Unterscheidung zu #Gefälligkeitsverhältnis: keine #Verpflichtung die #versprochene #Gefälligkeit zu #erbringen
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Meint #begrifflich nicht etwa das #Recht, #Verträge #inhaltlich #frei zu #gestalten (#Gestaltungsrecht), sondern, #private
#Lebensverhältnisse durch #Vertrag zu #gestalten.
#Abschlussfreiheit und #Gestaltungsfreiheit als #Differenzierung #innerhalb von #Vertragsfreiheit.
#Unterscheidung zu #Vertragsfreiheit - #Gefälligkeitsfreiheit (So?);
#Reflexionswert #Kontrahierungszwang
Vgl. #Gefälligkeitsverhältnis;
#Begriff
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 41
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