#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Offener #Schutzbereich
-> Mehr als #bloße #Handlungsfreiheit, im #Person-#Sein #wurzelnd;
-> #Ziel der #Sicherung eines #Bereiches #privater #Lebensgestaltung den #Einzelne in #eigener #Verantwortung #frei #bestimmen #können.
-> #Recht auf #Selbstfindung im #Alleinsein; #Gegenbild zum #Leben im #Totalitarismus
#allgemein #persönlichkeitsrecht #sachlich #Schutzbereich #offen #bloß #handlungsfreiheit #person #sein #wurzeln #ziel #sicherung #bereich #privat #Lebensgestaltung #Einzeln #eigen #verantwortung #frei #bestimmen #können #recht #Selbstfindung #Alleinsein #Gegenbild #leben #totalitarismus #dritte #option #BVerfGE #vorlesung #grundrechte #Nußberger