#Wissenschaftsfreiheit werde so weit #entleert, bis sie zur #Verpflichtung verkommt (! #moralisierung), zu jeder #Position müsse man eine #Gegenposition einladen; Der #Geltungsanspruch von #Wissenschaft werde damit ad #absurdum geführt;
#Zeit, 18.11.21, #Feuilleton, S.54, #Wissenschaftsfreiheit, die wir #meinen; #Arbeitskreis für #politische #Theorie und #Philosophie #Frankfurt
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#Kausalität als #Problem;
In #dubio pro #reo
#Rechtsgrundlage: Art. 103 Abs. 2 #GG, Art. 6 Abs. 2 #EMRK, § 261 #StPO;
#Gegenposition: #Risikoerhöhungslehre als #Ersatz #unmittelbar #kausaler #Zurechnung mit einem #maßgeblichen #Zurechnungskriterium #Risikoerhöhung.
#Contra: #Annahme der #Realisierung der #Gefahr beim #normwidrigen #Verhalten im #Vergleich zum #erlaubten #Risiko einzig durch #Erhöhung der #Chance des #Erfolgseintritt
#Kausalität #problem #dubio #reo #rechtsgrundlage #gg #emrk #stpo #Gegenposition #Risikoerhöhungslehre #ersatz #unmittelbar #kausal #Zurechnung #maßgeblich #Zurechnungskriterium #Risikoerhöhung #contra #annahme #realisierung #gefahr #normwidrig #verhalten #vergleich #erlaubt #risiko #erhöhung #chance #Erfolgseintritt #Rostalski #Völkening #strafrecht #vorlesung