"Vertrag kommt von 'vertragen'", heißt es gemeinhin. So ist z.B. auch ein Beitrag auf der Seite Anwalt.de überschrieben: https://www.anwalt.de/rechtstipps/vertrag-kommt-von-vertragen_164724.html
So einleuchtend dieses Diktum vor dem Hintergrund des alltäglichen Erfahrens auch zunächst erscheinen mag - ich behaupte das Gegenteil:
Wer sich verträgt, bedarf keiner Verträge. Verträge werden geschlossen, um *gegensätzliche* Interessen einem Regelwerk zu unterwerfen. Mit "vertragen" hat das nichts zu tun, weil die Gegensätze auch nach Vertragsschluss nicht aufgehoben sind. Kapitalist*innen und Lohnabhängige teilen nicht plötzlich gemeinsame Interessen, weil sie soeben einen (Arbeits-)Vertrag abgeschlossen haben. Dito im Verhältnis Vermieter*innen-Mieter*innen. Dass die Gegensätze nicht aufgehoben sind, zeigt sich schon daran, dass Konflikte auch und gerade zwischen Vertragsparteien an der Tagesordnung sind. Ein Blick in die Gerichtssäle genügt, um sich davon zu überzeugen. Von wegen "vertragen"...
Umgekehrt: Wer sich per se verträgt (z.B. innerhalb eines [privaten] freundschaftlichen Verhältnisses), wird wohl kaum auf die Idee kommen, diese Freundschaft in einem Vertrag zu besiegeln.
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