#Hinweis auf #Internationales #Privatrecht #IPR;
Art. 3-46e #EGBGB: #Kollisionsnormen, die zum #IPR #zugehörig sind; Betrifft #Gegenstand #räumlichen #Geltungsbereichs der #Privatrechtsnormen;
#Bezeichnung #irreführend: #Hinweis auf #Fehlen eines #supranationalen #Zwangsmechanismus zur #Durchsetzung von #Ordnung #jenseits #autonomer #Rechtssubjekte im #Sinn des #Völkerrechts.
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemein(er) #Teil, S. 28f.
#Hinweis #international #Privatrecht #IPR #EGBGB #Kollisionsnorm #zugehörig #gegenstand #räumlich #Geltungsbereich #Privatrechtsnorm #bezeichnung #irreführend #fehlen #supranational #Zwangsmechanismus #durchsetzung #ordnung #jenseits #autonom #Rechtssubjekt #sinn #völkerrecht #Brox #walker #BGB #allgemein #teil
In #Zusammenhang mit #Verwechslung #Mensch mit #Rechtssubjekt:
#BVerfGE 81, 278 (291 f.): #Kunstfreiheit streitet für #Beschwerdeführer, obwohl sie nicht #Schöpfer der #Werk(e) sind. Der #personell(e) #Geltungsbereich des #Grundrecht(s) erstreckt sich auch auf den #Wirkbereich des #Kunstwerk(s);
#Unterscheidung von #Wirkbereich und #Öffentlichkeit;
#Referenziert auf #bekannt / #unbekannt
#Hinweis auf BVerfGE 30, 173 (189) #ToDo
#BVerfGE 81, 278 (291 f.)
#zusammenhang #verwechslung #mensch #Rechtssubjekt #BVerfGE #kunstfreiheit #Beschwerdeführer #Schöpfer #werk #personell #Geltungsbereich #grundrecht #Wirkbereich #kunstwerk #unterscheidung #öffentlichkeit #Referenziert #bekannt #unbekannt #Hinweis #todo