#Gaszähler Stand 23.06.2022
15354,950m³
Ich finde es wichtig, den #Zählerstand an den #Versorger anzugeben, bevor die #Anpassung des #Gaspreises nach #Feststellung der #erheblichen #Reduzierung der #Gesamtgasimportmenge nach §24 Abs. 1 #Ensig kommt, weil man sonst evtl. geschätzt wird und dann potenziell zu viel Verbrauch in die Zeit nach der #Preisanpassung kommt, die ich, wie wohl alle mit #Gasheizung, versuche durch #Sparsamkeit zu #reduzieren.
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§ 24 Abs. 1 #Energiesicherungsgesetz #Ensig knüpft das #Recht auf #Anpassung von #Gaspreisen durch #Energieversorgungsunternehmen neben der #Ausrufung der #Notfallstufe an die #Feststellung der #erheblichen #Reduzierung der #Gesamtgasimportmenge;
Erstmal weiterhin #Geltung der #Preisgarantie im #Vertrag mit dem #Gasanbieter unabhängig vom #Ausrufen der Notfallstufe;
Nach Art. 2 #Preisanpassung erst ab #Mitteilung, nicht #rückwirkend;
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