Ein #institutionell(er) #Anleger oder institutioneller #Investor ist ein Anleger, dessen #Kapitalanlage(n) so hoch sind und/oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in #kaufmännisch(er) Weise eingerichteter #Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Gegensatz ist der #Privatanleger.
#Notwendig(keit) #rechtlich(er) #Regelung als #Basis für #Ansprechbarkeit, als #Verhandlungsbasis, entspricht der #Fortsetzung der #Kommunikation eines #funktional #differenziert(en) #System(s).
#ahgz, 12.09.2020, S. 1
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