#geschenkbelästigung Jedes geschänk setzt verbindlichkeiten, welche in geschäft wie tauschgeschäft durch die als gleichwertig geltende gegengabe blockiert wird.
Duch #unerwünscht(e) #Werbung in #Form von #Postwurfwerbung kommt eine #Beeinträchtigung des #Persönlichkeitsrecht(s) und des #Besitzrecht(s) in #Frage.
#Geschenkbelästigung @bertrandterrier
#Kaiser: #Briefkastenwerbung durch #Postwurfsendung(en) trotz #Sperrvermerk(s) #NJW 1991, 2870 (2871)
#unerwünscht #werbung #form #Postwurfwerbung #Beeinträchtigung #persönlichkeitsrecht #Besitzrecht #frage #Geschenkbelästigung #kaiser #briefkastenwerbung #Postwurfsendung #Sperrvermerk #NJW
jede #Äußerung bei der #Ausübung eines #Handels, #Gewerbes, #Handwerks oder #freien #Berufs mit dem #Ziel, den #Absatz von #Waren oder die #Erbringung von #Dienstleistungen, einschließlich #unbeweglicher #Sachen, #Rechte und #Verpflichtungen zu #fördern;
#Unterscheidung zum #Geschenk:
Die #Schenkung ist kein #einseitiges #Rechtsgeschäft; Die #Annahme der #Schenkung ist #erforderlich, muss also auch #verweigert werden können.
#begriff #werbung #Äußerung #Ausübung #handel #gewerbe #handwerk #frei #beruf #ziel #Absatz #Ware #erbringung #dienstleistung #unbeweglich #sache #recht #Verpflichtung #fördern #unterscheidung #geschenk #schenkung #einseitig #Rechtsgeschäft #annahme #erforderlich #verweigert #Geschenkbelästigung