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Wenn ein Mann einer Frau vortäuscht, beim #Geschlechtsverkehr ein Kondom zu verwenden, dies aber nicht tut, macht er sich strafbar. Laut eines aktuellen Beschlusses des Bundesgerichtshofs kann das sogenannte „Stealthing“ als #Vergewaltigung gewertet werden.https://www.rnd.de/panorama/stealthing-heimliches-weglassen-des-kondoms-kann-vergewaltigung-sein-B6AOZJD574R65VRQD4EJ2ZRL5Y.html
#Geschlechtsverkehr #Vergewaltigung