Aufweichung der #Maskenpflicht im #Regierungsflieger ohne Rechtsgrundlage:
Bundesverteidigungsministerium: Abweichung von der an sich im Gesetz festgelegten #Maskenpflicht beruhe auf „Eigenvollzugskompetenz“ der Bundeswehr.
Diese Vorschriften enthalten aber keine Ermächtigung, das Gesetz inhaltlich umzudeuten.
https://www.lawblog.de/archives/2022/08/24/eigenvollzugskompetenz/
#Maskenpflicht #regierungsflieger #Geschwaderbefehl