#Strafrecht muss vorhersehbar sein. Hier ist #Gesetzesbindung der #Gerichte elementar. #Strafbarkeit darf nicht davon abhängen, ob konkrete/r Richter*in #Klimakrise für bedrohlich hält oder #Klimawandel leugnet.
#BVerfG hat akzeptable Maßstäbe für Abwägung definiert (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/autobahnblockade-sitzblockade-berlin-legal-strafbar-verfassungskonform-noetigung-versammlungsfreheit/)
Aber auch danach bleibt #Urteil im Einzelfall schwer vorhersehbar. Wäre für #Bußgeldtatbestand hinnehmbar, aber nicht für #Straftat. 2/3
#Straftat #bußgeldtatbestand #urteil #bverfg #klimawandel #klimakrise #strafbarkeit #Gerichte #Gesetzesbindung #strafrecht #LastGeneration #lgen
#Inwieweit kann die #Verfassung als #elastisches #Korsett #verstanden werden?
#Notwendigkeit der #Auslegung von #Begriffen, die #dynamischen #Änderungen #unterworfen sind, ohne als #Richter #gesetzeskorrigierend tätig zu werden.
#Auslegung #contra #legem ist ein #Verstoß gegen die #Gesetzesbindung eines #Richters nach Art. 20 Abs. 3 GG und den #Grundsatz der #Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
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