#Verletzung eines #abwehrrechtlichen #Grundrechtes iSv. #Freiheitsrecht durch die #Impfpflicht;
-> #Schutzbereich: #körperliche #Unversehrtheit
-> #Eingriff: #Beeinträchtigung der #körperlichen #Unversehrtheit; #Gesundheit;
-> #Rechtfertigung: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art.2 Abs.2 S.3 #GG; #Parlamentsvorbehalt, #legitimer #Zweck
#Zeit, 25.11.21, #Politik, S.2, Heinrich #Wefing #Interview mit Christoph #Möllers - Man sollte das #Dramatische nicht #kleinreden;
#verletzung #Abwehrrechtlich #grundrecht #Freiheitsrecht #impfpflicht #Schutzbereich #körperlich #unversehrtheit #eingriff #Beeinträchtigung #gesundheit #Rechtfertigung #einfach #Gesetzesvorbehalt #gg #Parlamentsvorbehalt #legitim #zweck #zeit #politik #Wefing #interview #Möllers #dramatisch #kleinreden
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG
-> #Einfacher #Gesetzesvorbehalt
#Anforderungen an die #Normenbestimmtheit und #Normenklarheit #streng (!)
#Vereinbarkeit mit dem #Übermaßverbot; #Schutz des #allgemeinen #Persönlichkeitsrechts
-> #Übertragung der #Schranken, die für #Eingriff in #Computergrundrecht #entwickelt wurden (#BVerfG)
#briefgeheimnis #Postmeldegeheimnis #Fernmeldegeheimnis #Rechtfertigung #eingriff #Schutzbereich #einfach #Gesetzesvorbehalt #anforderung #Normenbestimmtheit #Normenklarheit #streng #vereinbarkeit #Übermaßverbot #schutz #allgemein #persönlichkeitsrecht #übertragung #Schranke #Computergrundrecht #entwickelt #bverfg #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
Art 103 Abs. 2
#nulla #poena #sine #lege
#Strafbarkeit
-> #Festlegung einer #staatlichen #Maßnahme zum #Ausgleich von #Schuld; #Sanktionen im #allgemeinen #Strafrecht, #Ordnungswidrigkeitenrecht, #Disziplinarrecht und #Standesrecht
Nicht: #Präventive #Maßnahmen
-> #Festlegung des #Straftatbestandes und #Strafandrohung
#Rechtsschutzgarantie #Justizgrundrecht #grundrechtsgleich #Nulla #poena #sine #lege #strafbarkeit #Festlegung #staatlich #maßnahme #ausgleich #schuld #Sanktion #allgemein #strafrecht #Ordnungswidrigkeitenrecht #Disziplinarrecht #Standesrecht #Präventiv #Straftatbestand #Strafandrohung #Gesetzesvorbehalt #Bestimmtheitsgrundsatz #Rückwirkungsverbot #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Apriori kein #Gesetzesvorbehalt;
-> #Vereinsverbot Art. 9 Abs. 2 GG als #verfassungsimmanente #Schranke
#Verbot als #schwerster #Eingriff #restriktiv zu #handhaben; #Mildere #Mittel haben #Vorrang;
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #Rechtfertigung #eingriff #sachlich #Schutzbereich #Apriori #Gesetzesvorbehalt #vereinsverbot #verfassungsimmanent #Schranke #verbot #schwer #Restriktiv #handhaben #milder #mittel #Vorrang #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Rechtfertigung des #Eingriffs in den #Schutzbereich
#Schranke: Art. 2 Abs. 2 S. 3: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt
-> Art. 104: #Ergänzungen in #materieller und #formeller #Hinsicht u.a. #zwingend #förmliches #Gesetz; #Verordnung, Verwaltungsvorschriften nicht #ausreichend;
-> #Misshandlungsverbot Art. 104 Abs. 1 S. 2
-> #Verhältnismäßigkeit
-> #Bestimmtheitsgebot
#freiheit #person #Rechtfertigung #eingriff #Schutzbereich #Schranke #einfach #Gesetzesvorbehalt #Schrankenschranke #ergänzung #materiell #formell #Hinsicht #zwingend #förmlich #gesetz #verordnung #ausreichend #Misshandlungsverbot #verhältnismäßigkeit #Bestimmtheitsgebot #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte der #Eltern &
#Elternverantwortung
#Schranken
Art. 6 Abs. 2 S. 2: #Wächteramt des #Staates #korrespondierend zum #Anspruch des #Kindes auf #Schutz durch den #Staat
#Konsequenz der #Schrankenbestimmung: #Gesetzesvorbehalt ohne #Zitiergebot
#Kollidierendes #Verfassungsrecht: Art. 7 Abs. 1 #Schulhoheit: #Gleichberechtigung #Staat und #Eltern bei #Gestaltung der #Schule
#schutz #ehe #familie #ehelich #kinder #recht #eltern #Elternverantwortung #Schranke #Wächteramt #staat #korrespondierend #anspruch #kind #Konsequenz #Schrankenbestimmung #Gesetzesvorbehalt #Zitiergebot #Kollidierend #verfassungsrecht #Schulhoheit #gleichberechtigung #gestaltung #schule #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Möglichkeit des #Eingriff in #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 2 #GG: #Inhalt und #Schranken von #Eigentum und #Erbrecht werden durch #Gesetze #bestimmt.
#Gesetzesvorbehalt
Art. 14 Abs. 3 #GG: #Sonderregelung hinsichtlich #Enteignung
#Sozialisierung nach Art. 15 #GG bislang ohne #praktische #Bedeutung;
Die #Ausgestaltung durch den #Gesetzgeber einer #Inhaltsbestimmung wirkt für #bisherige #Eigentümer als #Schrankenbestimmung.
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#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken
#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit
#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!);
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#Rechtfertigung
#Eingriffs in #Recht auf #Leben und #körperlicher #Unversehrtheit
#Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG
Aber: #Parlamentsvorbehalt und #legitimer #Zweck; #Entsprechend #allgemeiner #Grundrechtslehren
#Schrankenschranke:
#Verbot der #Todesstrafe, Art. 102 GG
#Verhältnismäßigkeit: #Enge #Grenzen bei #körperlicher #Unversehrtheit
#Einschränkbarkeit der #Schranken des #Recht auf #Leben nur #begrenzte #Ausnahmen bei #Rechtsgut von #gleichem #Gewicht
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#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
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Der #Grundrechtseingriff IV
Die #Schranken des #vorbehaltlosen #Grundrechts, also dem #Grundrecht, das nicht mit einem #geschriebenen #Gesetzesvorbehalt #ausgestattet ist, ergeben sich aus #anderen #Grundrechten.
Sog. #verfassungsimmanente #Schranken. #Ungeschriebene #Schranken, die sich aus der #systematischen #Auslegung des #Grundgesetzes ergeben im #Sinn der #Einheit der #Verfassung.
#Schrankenschranke #Grundrechtsschranke
#Vorlesung 6,3 27.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Bundesministerium für #Gesundheit
#Verordnung zum #Anspruch auf #Schutzimpfung gegen das #Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-#Impfverordnung-#CoronaImpfV)
Vom 8. Februar 2021
Kein #Widerspruch zum #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 #Grundgesetz ;
#Überlastung des #Rechts wäre als #Indiz für #Auswirkungen von #Internet auf #Staatliche #Ordnungsfähigkeit jedoch #denkbar; #Ordnung und #Resilienz durch #Selbstimmunisierung; #Autoimmunabwehr;
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Die #Verordnung / #Rechtsverordnung wird durch die #Exekutive auf #Grund einer #gesetzlichen #Ermächtigung erlassen.
Im #Fall der #Verordnung zum #Anspruch auf #Schutzimpfung, = #Impfverordnung, #Normen aus dem #Sozialgesetzbuch;
#Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs 2 S.3 GG meint NICHT, dass eine #Verordnung zum #Eingriff in #Grundrechte auf #Leben, #körperliche #Unversehrtheit und #Freiheit nicht genügt.
#Köhler, #BGB #Allgemeiner Teil, §1. #Recht- und #Rechtsquellen
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#Impfstrategie der zur #Bekämpfung der #Corona #Pandemie.
Heute findet eine #Anhörung im #Gesundheitsausschuss im #Bundestag statt, die ab morgen, 14.01.2021 als #Livestream läuft und danach in der #Mediathek verfügbar sein dürfte.
Das #Recht auf #körperliche #Unversehrtheit ist durch #Entzug des #Zugangs zu #Impfstoff #eingeschränkt, was #gesetzlich #geregelt sein muss, bislang aber nicht ist.
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