Die #Gestaltungsprärogative und #Einschätzungsprärogative für #Klimaschutzgesetze liege beim #Gesetzgeber; Das #Bundesverfassungsgericht unterliegt der #Beschränkung auf die #Beanstandung der #Verletzung von #Grundrechten.
#Festlegung von #Klimaschutz als #Aufgabe von #Politik;
#FAZ, 28.09.21, #Zeitgeschehen, S.14, Der #Staat ist den #Bürgern #verpflichtet; #Interview Markus #Wehner mit Stephan #Harbarth
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