#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit durch den #Gesetzgeber
-> #Grundsätzlich #weiter #Gestaltungsspielraum
-> Nicht #Sachwidrig: #Willkürformel: #Gleichheitssatz ist #verletzt, wenn #Bestimmung als #willkürlich #bezeichnet werden muß. #BVerfGE 1, 14
-> #Neue #Formel: #Idee der #Verhältnismäßigkeit: #Relation der #Ungleichbehandlung zur #Intensität der #Ungleichheit
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG
#Schutzbereich
#BVerfGE 105, 313, 345 ff.
#Grundgesetz enthält keine #Definition der #Ehe, sondern setzt sie als #Form #menschlichen #Zusammenlebens voraus.
#Gesetzgeber hat #Gestaltungsspielraum #Form & #Inhalt zu #bestimmen. Das #Grundgesetz #gewährleistet das #Institut der #Ehe in der #Ausgestaltung der #herrschenden #gesetzlichen #Regelungen.
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