#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6
#Eingriff in den #Gewährleistungsbereich von Art. 6 GG:
#Staatliche #Maßnahmen, die die #Ehe im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen.
#Fallgruppen:
#Erschwerung #Vereinbarkeit von #Ehe und #Beruf
#Ehelosigkeit als #rechtliche #Voraussetzung für #Geschlechtsumwandlung
#Ungleichbehandlung #Eheleuten und #Ledigen
#schutz #ehe #familie #ehelich #kinder #eingriff #Gewährleistungsbereich #staatlich #maßnahme #immateriell #persönlich #materiell #Wirtschaftlich #bereich #beeinträchtigen #Fallgruppe #Erschwerung #vereinbarkeit #beruf #Ehelosigkeit #rechtlich #voraussetzung #geschlechtsumwandlung #Ungleichbehandlung #Eheleute #Ledig #Beeinträchtigung #vorlesung #grundrechte #Nußberger