#Frage nach #Unterscheidbarkeit von #Berufswahl und #Berufsausübung
#BVerfGE 7, 377: #Einheitlicher #Schutzbereich, #Einheitliches #Grundrecht;
Durch #Ausübung des #Berufes wird die #Wahl #bestätigt.
Aber: #Unterschiede bei der #Rechtfertigung!
#Gewährleistungsumfang #unterscheidbar nach
#Freiheit der #Berufswahl (ob)
#Freiheit der #Berufsausübung (wie)
#Berufsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #frage #Unterscheidbarkeit #Berufswahl #Berufsausübung #BVerfGE #einheitlich #grundrecht #Ausübung #beruf #wahl #bestätigt #unterschied #Rechtfertigung #Gewährleistungsumfang #unterscheidbar #freiheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Wissenschaftsfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 #GG
#Sachlicher #Schutzbereich: #Jede #Tätigkeit, die nach #Inhalt und #Form als #ernsthafter und #planmäßiger #Versuch zur #Ermittlung der #Wahrheit #anzusehen ist. #BVerfGE 35, 79/113; 47, 327/367; 90, 1/12
#Ernsthaft, #Planmäßig, #Wahrheitssuche;
#Fraglich: #Theologie, #Homöopathie;
#Gewährleistungsumfang: #Oranisatorische #Vorleistungen; #Ermöglichungsbedingungen für #Wissenschaft
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