@watch_union @csu Dabei haben die Wölfe eher #Gewohnheitsrecht als die #Menschen die denen das #Land raubten...
#land #menschen #Gewohnheitsrecht
#Materielles #Recht: #Inhaltliche #Festsetzungen;
#Formelles #Recht: #Durchsetzung; #Prozessuales #Recht
Paul #Laband
#Formelles und #Materielles #Gesetz: #Gesetz als #Abgrenzung zum #Gewohnheitsrecht
#Formelles #Gesetz: #Beteiligung der #Legislative am #Gesetz iSv. #Zustimmung der #Volksvertretung; #Autorität der #Quelle
#Materiell: #Rechtsverbindlicher #Rechtssatz
#Normentheorie; #Wesentlichkeitstheorie; #Budgetkonflikt
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld
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#Ausnahme vom #Gesetzlichkeitsgrundsatz im #Strafrecht in #Form der #Ausnahme vom #Verbot von #Gewohnheitsrechts:
#straufausschließendes oder #strafmilderndes #Gewohnheitsrecht ist #zulässig; Galt etwa für #Züchtigungsrecht von #Lehrern
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
#Ausnahme #Gesetzlichkeitsgrundsatz #strafrecht #form #verbot #Gewohnheitsrecht #straufausschließend #strafmildernd #zulässig #Züchtigungsrecht #lehrer #Rechtsdogmatik #Rostalski #vorlesung
#Verbot #strafbegründenden und #strafschärfenden #Gewohnheitsrechts;
#Allgemeine #Lehren seien #Ausdruck von #Gewohnheitsrecht;
#Fahrlässigkeit (§ 15 #StGB - #vorsätzliches und #fahrlässiges #Handeln) ist nirgends #gesetzlich #bestimmt / #definiert;
#Einwilligungslehre, § 228 bei #Körperverletzung, nirgends #definiert, #Rechtfertigung für alle #Delikte;
#Gesetzlichkeitsgrundsatz
#Auslegung #Auslegungslehre
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
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Der #Gesetzlichkeitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 #GG, § 1 #StGB hat einen #fragmentarischen #Charakter des #Strafrechts zur #Folge, weil durch ihn #gebunden wird:
#Analogieverbot
#Rückwirkungsverbot
#Verbot von #Gewohnheitsrecht
#Verbot #unbestimmter #Gesetze
#Fragment; #Ermächtigungsgrundlage für #Verfolgung
Nulla #crimen sine #lege
Nulla #poena sine #lege
Franz von #Liszt: #Strafgesetzbuch als #Magna #Charta des #Verbrechers
#Rostalski #Vorlesung #Strafrecht I - 03a
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#Gesetzlichkeitsgrundsatz, Art. 103 Abs. 2 #GG, § 1 #StGB
#Bindungen des #Gesetzlichkeitsgrundsatz:
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#Konsequenz: #Fragmentarischer #Charakter des #Strafrechts;
#Notwendigkeit der #Verbesserung durch #Lernerfahrungen in #Form von #Rechtsfortbildung - #Gesetzgebung.
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02
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Bernhard #Windscheid
1817 - 1892
#Systematik(er) der #Pandektenwissenschaft;
#Unterscheidung von #Pandektensystem und #Pandektenwissenschaft;
#Pandektenwissenschaft als #Reentry der #Pandekten in ihr #System im #Unterschied zur #Exegese der #Pandekten um ein #System aus ihnen zu #gewinnen.
#Lehrbuch des #Pandektenrecht(s)
#Wegbereiter des #BGB; #Verhältnis #Recht und #Gewohnheitsrecht
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 4. Sitzung
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Georg Friedrich #Puchta
#Lehrbuch der #Pandekten 1838 - erstes #geschlossenes #Lehrbuch des #Privatrechts der #Historischen #Schule.
#Ausgeprägte #Begriffliche #Strenge; #Systematisches #Ordnungsideal der #Rechtssicherheit und #Regelhaftigkeit;
#Methode #Abgrenzung #Spezifizität der #Verhältnisse
#Begriffsjurisprudenz #Jurisprudenz
Weiteres #Werk: Das #Gewohnheitsrecht
(2 Bde. 1828/37)
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 4. Sitzung
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#Bundesverfassungsgericht: Für #Wahrheitsfindung sei #ruhig(er) und #geordnet(er) #Ablauf #erforderlich.
#Erforderlichkeit #Wahrheit Verfahren
#Institutionalisierung diene dem #Gewinn(en) #persönlich(er) #Distanz, die für #objektiv(e) #Entscheidung #notwendig sei.
#BVerfGE 28, 21 (26);
#Köhler #BGB #Allgemein(er) #Teil, §1 #Recht- und #Rechtsquelle(n); Rn. 5-10;
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