Liedermacher Kai Schmeerschneider spielt auf der Demo für #Glaubensfreiheit und gegen Islamfeindschaft der Stiftung Frauenkirche in #Dresden ein Lied über den islamischen Denker Ibn Arabi.
#dd2508 #dresden #Glaubensfreiheit
»Alle zusammen für Glaubensfreiheit und gegen Islamfeindlichkeit« lautet das Motto einer Kundgebung, heute 19:00 Uhr auf dem Neumarkt, zu der die Stiftung Frauenkirche aufruft.
https://www.frauenkirche-dresden.de/alle-zusammen
#dd2508 #menschenrechte #Glaubensfreiheit #religionsfreiheit
Im sogenannten freien Westeuropa, in GB, gibt es nun Zonen, in denen die Menschen sich z.B. öffentlich von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends nicht mehr bekreuzigen dürfen.
Ein solcher ungerechter Moralismus, eine solche ideologische Unterdrückung von Glaubensfreiheit muss jeden Demokraten und vernunftbegabten Menschen alarmieren.
Die Schwäche der Kultur des Westens und ihre Kultur des Todes ist allein die Stärke der Autokraten und Verachter der Menschenwürde auf der Welt.
#Glaubensfreiheit #autokratie #moralismus #großbritannien
#GuteNachrichten #Glaubensfreiheit
🕌 #Köln: Idee von Toleranz wird hörbare Realität:
#Modellprojekt: "Muezzin darf ab heute in Köln rufen"
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https://www.tagesschau.de/inland/muezzin-koeln-101.html
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#Gewissensentscheidung nach
#Art. 4 #Grundgesetz
#Glaubensfreiheit / #Gewissensfreiheit
#Abt des #Koster #Münsterschwarzach hat #Kirchenasyl #gewährt.
Der #Gewissenskonflikt sei #schuldausschließend gewertet worden.
Der #Mönch habe #rechtswidrig, aber nicht #schuldhaft gehandelt.
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#Süddeutsche #Zeitung 30.04.2021, Heribert #Prantl - #Gewissensfrage
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#Bundesverfassungsgericht
#Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20
#Folgenabwägung als #Eilentscheidung bzgl. #Corona #Verordnung
Das #vollständige #Zurücktreten des #Grundrechts der #Glaubensfreiheit... hinter das #kollidierende #Grundrecht auf #Leben... hält der #Antragsteller für #unverhältnismäßig.
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#Schranken
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Art. 4 Abs. 1 und 2 #GG: #vorbehaltlos;
#Interpretation Art. 136 Abs. 1 #WRV #überlagert von #Vorbehaltlosigkeit Art. 4 #GG
#Schranken als #Ausnahmen:
Art. 136 Abs. 3 S. 2 #GG: #Recht, nach #Religionszugehörigkeit zu #fragen
Art. 137 Abs.3 #GG: #Ordnung #eigener #Angelegenheiten #Schranken #allgemeiner #Gesetze
-> #praktische #Konkordanz
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#Eingriffe in den #Schutzbereich
#Untersagung oder #wesentliche #Erschwerung der vom #Schutzbereich #umfassten #Verhaltensweisen
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#Normierung
Art. 4 #GG
Art. 7 Abs.3 S. 3 #GG
Art. 140 #GG iVm 136 III #WRV
Art. 140 #GG iVm 136 IV #WRV
Art. 140 #GG iVm 141 #WRV
#Exemplarisch #BVerfGE 93, 1
#Kruzifix im #Klassenzimmer
#Freiheit, #kultischen #Handlungen eines nicht #geteilten #Glaubens #fernzubleiben. Aber kein #Recht, von #fremden #Glaubensbekundungen, #kultischen #Handlungen und #religiösen #Symbolen #verschont zu bleiben.
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#Abgrenzung von #Glaubensfreiheit und #Allgemeiner #Handlungsfreiheit
#Besonderer #Rechtfertigungszwang für #Zugehörigkeit zur #Glaubensfreiheit entsprechend der #Definitionen von #Gewissen und #Religion / #Weltanschauung.
#Schächten: #Kompromiss #BVerfG: Art. 2 Abs. 1 durch #Grundrecht der #Religionsfreiheit aus Art. 4 #GG #verstärkt.
#BVerfGE 104, 337
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#Wichtige #Probleme bei der #Auslegung der #Glaubensfreiheit & #Religionsfreieit:
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