#Gleichheitsrechte: #Aufgenommen wegen #Ungleichheitserfahrungen;
#Zentral: #Gleichheitsrechte des Art. 3 GG;
#Strukturell #anders als #Freiheitsrechte: Statt #Aufbau über #Schutzbereich, #Eingriff und #Rechtfertigung ist darauf abzustellen, ob eine #bestimmte #Differenzierung einem #Gleichheitsgebot oder dem #allgemeinen #Gleichheitssatz #widerspricht;
#Statuslehre #Gleichheitsrecht #aufgenommen #Ungleichheitserfahrung #Zentral #strukturell #anders #Freiheitsrecht #aufbau #Schutzbereich #eingriff #Rechtfertigung #bestimmt #differenzierung #Gleichheitsgebot #allgemein #Gleichheitssatz #widerspricht #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtsgeschichte
#Gleichbehandlung #eingetragener #Lebenspartnerschaft
#BVerfGE 131, 239
#Tertium #Comparationis: #Rechtlich #verbindlich #verfasste #Lebensform;
#Anforderungen an #Rechtfertigung #strenger, je mehr #Annäherung an in Art. 3 Abs. 3 GG #genannte #Merkmale
#Verfassungsändernder #Gesetzgeber hat #sexuelle #Orientierung nicht in Art. 3 Abs. 3 GG #aufgenommen
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtsanwendungsgleichheit #Rechtsgeschichte #gleichbehandlung #Eingetragen #Lebenspartnerschaft #BVerfGE #Tertium #Comparationis #rechtlich #verbindlich #Verfasst #Lebensform #anforderung #Rechtfertigung #streng #Annäherung #genannt #merkmal #verfassungsändernd #Gesetzgeber #Sexuell #Orientierung #aufgenommen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Folgen der #Verletzung
-> #Nichtigerklärung § 78 S.1, § 82 Abs. 1, § 95 Abs. 3 #BVerfGG
-> #Ausnahme bei #Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG: #Unvereinbarerklärung
idR: #Befristete #Fortgeltung der #gleichheitswidrigen #Norm
Alternativ: #Umgestaltung für #Zukunft; #Korrektur für #Vergangenheit
#Möglichkeit der #Korrektur nach #oben oder nach #unten;
#gleichheit #Gleichheitssatz #folge #verletzung #Nichtigerklärung #BVerfGG #Ausnahme #Unvereinbarerklärung #befristet #Fortgeltung #gleichheitswidrig #norm #Umgestaltung #zukunft #korrektur #vergangenheit #möglichkeit #oben #unten #grundrechtsverletzung #Grundrechtswidrig #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Ungleichbehandlung durch #Verwaltung und #Gerichte
-> #Gleichmäßige #Vollziehung der #Gesetze
Bei #zwingendem #Recht #grundsätzlich kein #Problem; #Ausnahme: #Willkür
Aber: #Selbstbindung der #Verwaltung bzgl. #Ermessen und #Auslegung #unbestimmter #Rechtsbegriffe
-> #Gleichmäßige #Entscheidung über #Rechtsstreitigkeiten
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtfertigung #Ungleichbehandlung #verwaltung #gericht #Gleichmäßig #Vollziehung #gesetz #zwingend #recht #grundsätzlich #problem #Ausnahme #willkür #Selbstbindung #Ermessen #auslegung #unbestimmt #Rechtsbegriff #entscheidung #Rechtsstreitigkeit #Rechtsanwendungsgleichheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber
-> #grundsätzlich #notwendig
-> #Zulässig, wenn #realitätsgerecht #idealtypischer #Fall #zugrunde liegt
-> #Hinzunehmen:
#Härte nur unter #Schwierigkeiten #vermeidbar;
Nur #geringe #Fallzahl #betroffen;
Kein #intensiver #Verstoß gegen #Gleichheitssatz;
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtfertigung #Rechtsetzungsungleichheit #Ungleichbehandlung #Gesetzgeber #Typisierung #generalisierung #grundsätzlich #notwendig #zulässig #realitätsgerecht #idealtypisch #fall #zugrunde #hinzunehmen #Härte #Schwierigkeit #vermeidbar #gering #Fallzahl #Betroffen #intensiv #verstoß #Rechtssetzungsgleichheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit, #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Kritik an #Hineinlesen von #Verhältnismäßigkeit in #Gleichheitssatz
#Ipsen
-> #Methodisch nicht #kontrollierbare #Abwägungsdiffusion
-> #Übermaßverbot passt nicht auf #Beziehungsgefüge
#Hufen
-> #Gleichheitsgerechtigkeit so nicht #vorhersehbar
#Kischel
-> #Schaffung #weiterer #Gleichheitssätze über Art. 3 Abs. 3 hinaus
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber
#Stand der #Dinge: #Gleitende #Formel
Fängt bei #Willkürformel an und #endet bei #strengen #Verhältnismäßigkeit iSd #neuen #Formel
#BVerfGE 138,136
#Stufenloser #Prüfungsmaßstab
#Verschärfung #verfassungsrechtlicher #Anforderung, je weniger #Einzelne über #Merkmal #disponieren kann
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit durch den #Gesetzgeber
-> #Grundsätzlich #weiter #Gestaltungsspielraum
-> Nicht #Sachwidrig: #Willkürformel: #Gleichheitssatz ist #verletzt, wenn #Bestimmung als #willkürlich #bezeichnet werden muß. #BVerfGE 1, 14
-> #Neue #Formel: #Idee der #Verhältnismäßigkeit: #Relation der #Ungleichbehandlung zur #Intensität der #Ungleichheit
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtfertigung #Rechtsetzungsungleichheit #Gesetzgeber #grundsätzlich #Weit #Gestaltungsspielraum #sachwidrig #Willkürformel #verletzt #bestimmung #willkürlich #bezeichnet #BVerfGE #neu #Formel #idee #verhältnismäßigkeit #relation #Ungleichbehandlung #Intensität #ungleichheit #Rechtssetzungsgleichheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Frage nach #struktureller #Unterscheidung von #Freiheitsrecht und #Gleichheitsrecht
#Freiheitsrechte -> #Eingriff in einen #Schutzbereich
#Gleichheitsrechte -> #Verletzung in der #Relation zu #Rechten #Anderer
#Prüfungsaufbau:
-> #Dreistufiger #Aufbau bei #Freiheitsrechten
-> #Zweistufiger #Aufbau bei #Gleichheitsrechten
a) #Ungleichbehandlung
b) #Rechtfertigung
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
-> #Abwehrrecht: #Subjektives #Recht auf #Gleichbehandlung, #Schutz gegen #Rechtsverletzung
-> #Anspruch auf #Teilhabe & #Leistung; #Teilhabeanspruch
-> #Anspruch auf #Chancengleichheit
-> #Objektiv #rechtliche #Schutzfunktion
#Persönlicher #Schutzbereich:
#Alle #Menschen; #Juristische #Personen im #Ausland #strittig (!) #BVerfGE 143, 246: #Enteignung; #Besonderheit
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Bindung von #Verwaltung und #Rechtsprechung an #Gleichbehandlung #VOR #Gesetz: #Unbedingte #Formulierung; #Ungleichbehandlung ist #Gesetzesverstoß
#Relevanz bei #objektiver #Willkür: #unverständliche #Rechtsanwendung bei #sachfremden #Erwägungen; #Kontrolle #unabhängig vom #konkreten #Vergleich
#Drittwirkung: Nicht #Verpflichtung #Privater;
#Privatautonomie; #Außnahmen
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.
#BVerfGE 103, 242
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Wortlaut: Alle #Menschen sind #VOR dem #Gesetz #gleich;
#Unterscheidung von #Gleichheit bei #Rechtssetzung und #Rechtsanwendung
#Historische #Entwicklung:
#Wesentlich:
-> #Neue #Lehre nach #Leibholz, #Kaufmann: #Willkürkontrolle
-> #Neue #Formel #BVerfGE 55, 72: #Verhältnismäßigkeitsprüfung bei #personenbezogener #Ungleichbehandlung;
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#Gleichheit sei nur #Abstraktion von #gegebener #Ungleichheit
(#Radbruch, #Gesetzliches #Unrecht und #übergesetzliches #Recht);
#Sachverhalte sind unter #bestimmten #Gesichtspunkten #vergleichbar. Die #Unterscheidung ist ein #vergleichendes #Drittes
#Semantisch sei der #Gleichheitssatz #leer, der #normative #Gehalt wird durch den #Kontext #bestimmt;
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
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#Gleichheit im GG
Art 3 Abs 1 #Allgemeiner #Gleichheitssatz
Art 3 Abs 2 #Gleichberechtigung #Mann und #Frau / #Förderauftrag
#Diskriminierungsverbote:
Art 3 Abs 3 #Spezielle
Art 6 Abs 5 - #eheliche / #uneheliche #Kindern
Art 33 Abs 1-3 #Öffentliches #Amt, #Staatsbürgerrechte
Art 21 iVm Art. 3 Abs 1 #Chancengleichheit der #Parteien
Art. 38 Abs 1 S. 1, 2 #Wahlrecht, #Gleichheit #Abgeordneter
Art. 136 Abs 1, 2 #WRV #Weltanschauliche #Neutralität
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Gleichheitsfrage als #Grundfrage der #Gerechtigkeit mit #subversivem #Potenzial für #Recht
#Verfassungsmäßige #Garantie von #Gleichheit stellt ein #Festhalten an #historischer #Errungenschaft. keinen #Forderungskatalog dar.
#Ziel der #Aufrechterhaltung des #Status #Quo:
-> #Abschaffung #ständischer #Gliederung
-> #Politische #Gleichberechtigung
->#Sozioökonomische #Gleichheit
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