#Rechtfertigung von #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung
#Besonderheit #Angemessenheit
#Situationsgebundenheit des #Eigentums bzw. #Grundeigentums
-> #Lage im #Raum, #Beschaffenheit und #Umweltbeziehungen
-> Art. 14 Abs. 2 GG: #Sozialbindung: #Auswirkungen und #Bedeutung für #Gemeinwohl zu #berücksichtigen
#Vertrauensschutz auf #bestehende #Rechte: #Notwendigkeit von #Übergangsregelungen
#Eigentumsgarantie #Rechtfertigung #Inhaltsbestimmung #Schrankenbestimmung #Besonderheit #Angemessenheit #Situationsgebundenheit #eigentum #Grundeigentum #lage #raum #Beschaffenheit #Umweltbeziehung #Sozialbindung #auswirkung #bedeutung #gemeinwohl #berücksichtigen #Vertrauensschutz #bestehend #recht #notwendigkeit #Übergangsregelung #Kündigungsrecht #Mieterhöhung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Abwehrrechtliche #Dimension der #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 1 #GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann, nicht #Juristische #Personen des #öffentlichen #Rechts
-> #Eigentum #Privater, nicht #Privateigentum an sich
#Sachlicher #Schutzbereich
#Vermögenswerte #Rechte die #Berechtigten #zugeordnet sind zur #Ausübung von #Befugnisse zum #privaten #Nutzen
-> #Sacheigentum, #Grundeigentum, #private #Vermögensrechte
#Abwehrrecht #dimension #Eigentumsgarantie #gg #persönlich #Schutzbereich #jedermann #juristisch #person #öffentlich #eigentum #private #Vermögenswert #recht #Privateigentum #sachlich #berechtigt #Ausübung #Befugnis #zugeordnet #privat #nutzen #Sacheigentum #Grundeigentum #Vermögensrecht #wohnraum #vorlesung #grundrechte #Nußberger