#Konservativismus als #Phänomen hat seinen #strukturellen #Ursprung in der #Beschränkung der #Überprüfung #grundgesetzlicher #Rechtsstaatlichkeit auf #bloße #Zurückverfolgbarkeit auf #Entscheidungen des #Souverän.
#Gewährung der #Einschätzungsprärogative für #Exekutive und #Perpetuierung #kirchlicher #Interessen trotz #Widersprüchlichkeit als #Beispiele.
#Phänomenologie; #Konservativ; #Staatstheorie
#SZ, 27.09.21, Das #politische #Buch, S.30, Wolfgang #Janisch - Die #Bremser aus #Baden
#Konservativismus #phänomen #strukturell #ursprung #beschränkung #Überprüfung #Grundgesetzlich #rechtsstaatlichkeit #bloß #Zurückverfolgbarkeit #entscheidung #Souverän #Gewährung #Einschätzungsprärogative #exekutive #Perpetuierung #kirchlich #interessen #Widersprüchlichkeit #beispiel #phänomenologie #konservativ #Staatstheorie #sz #politisch #buch #Janisch #Bremser #baden
#Zustand des #Bundesverfassungsgericht
In #Europa #Fragen hat sich #Gericht #verrannt
#Karlsruhe hat ein #Urteil des #EU-#Gerichtshof #EuGH als #grottenfalsch und #unwirksam #bezeichnet #EZB
Ohne #Verfassungsänderung sei die #Bundeswehr in eine #Armee für #Krisenintervention #verwandelt worden. #Einsätze seien #verfassungswidrig. #Begriff der #Verteidigung anders zu #definieren genüge nicht
#Verfassungskrise; #Grundgesetz
#SZ, 28.08.21, S. 6, #Meinung, Heribert #Prantl - #Grundgesetzlich
#zustand #bundesverfassungsgericht #europa #frage #gericht #verrannt #karlsruhe #urteil #eu #gerichtshof #eugh #grottenfalsch #Unwirksam #bezeichnet #ezb #Verfassungsänderung #bundeswehr #armee #Krisenintervention #verwandelt #Einsätze #verfassungswidrig #begriff #verteidigung #definieren #Verfassungskrise #grundgesetz #sz #meinung #prantl #Grundgesetzlich
#Hinweis auf #Rechtsgutachten vom #ehemaligen #Richter am #Bundesverfassungsgericht Paul #Kirchhof über eine #Verletzung der #grundgesetzlichen #Eigentumsgarantie nach Art. 14.
#Negativzins als #Enteignung;
Eine #Enteignung könne es nicht sein, so #Hellwig, weil diese nur als #Unterscheidung von #marktwirtschaftlicher #Ordnung #denkbar sei.
#FAZ, 03.09.2021, S. 18, Die #Ordnung der #Wirtschaft, Martin #Hellwig
#Hinweis #rechtsgutachten #ehemalig #richter #bundesverfassungsgericht #Kirchhof #verletzung #Grundgesetzlich #Eigentumsgarantie #negativzins #enteignung #Hellwig #unterscheidung #marktwirtschaftlich #ordnung #denkbar #irrtumskommunikation #faz #wirtschaft
#Falsche #Angaben machen, um sich in ein #Unternehmen einzuschleichen ist nicht durch #grundgesetzliche #Pressefreiheit geschützt. Die #Verbreitung der #rechtswidrig #erlangten #Information ist dagegen #geschützt.
Zu #rechtswidrig #beschafft(en) #Information(en)
#BVerfGE 66, 116 #Wallraff / #Bildzeitung
#Bedeutung der #Informationen für die #Unterrichtung der #Öffentlichkeit und für die #öffentliche #Meinungsbildung muss #Rechtsbruch #überwiegen.
#falsch #Angabe #unternehmen #Grundgesetzlich #pressefreiheit #verbreitung #rechtswidrig #erlangt #information #geschützt #beschafft #BVerfGE #wallraff #bildzeitung #bedeutung #Unterrichtung #öffentlichkeit #öffentlich #meinungsbildung #rechtsbruch #überwiegen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Wenn eine #falsche #Tatsachenbehauptung #Grundlage für die #Äußerung einer #Meinung ist iSv #untrennbar
#miteinander #verbunden kann #FakeNews vom #Schutzbereich der #Meinungsfreiheit #umfasst sein
#Voraussetzung für #grundgesetzlichen #Schutz: Nicht #bewusst, sondern #fahrlässig oder #unbewusst #falsch.
#Frage nach #Sorgfaltsmaßstab
#Unterscheidung von #Meinungsfreiheit und #Wissenschaftsfreiheit
#BVerfGE #NJW 2018, 2858 ff. #Leugnung des #Holocaust
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#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
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#Recht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Unterscheidung #Schutzpflicht und #Abwehrrecht
#Schutzpflicht des #Staates ist #grundsätzlich #unbestimmt im #Unterschied zur #Funktion von #Grundrechten als #subjektive #Abwehrrechte
#Frage nach #Anspruch auf #strafrechtliche #Verfolgung #Dritter wegen #grundgesetzlicher #Schutzpflicht
#BVerfGE 115, 118 (159) #Luftsicherheitsgesetz
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#Unterscheidung von #Abwehrrecht, #Schutzpflicht / #Schutzrecht und #Gleichheitsrecht am #Beispiel des #Art 2 Abs. 2 #GG.
#Formulierung(en) als #Hinweis(e):
#gegen #staatlich(e) #Eingriff(e): #Hinweis auf #Abwehrrechtlich(e) #Dimension;
zu #schützen: #Hinweis auf #Schutzpflicht
#gleich #wertvoll: #Gleichheitsrechtlich(e) #Dimension
#Verfassungsrecht #Jurisprudenz #Systematik
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Grundgesetzliches #Verfassungsprinzip der #Säkularität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #Staatskirche
#Empanzipation des #Staates von der #Kirche und #umgekehrt
#Unterscheidung zu #Laizismus: #Prinzip #strenger #Trennung zwischen #Religion und #Staat;
#Unterscheidung zum #heiligen #römischen #Reich #deutscher #Nationen
1871: noch keine #Regelung;
Erst ab 1919 #geregelt Art. 137 Abs. 1 #WRV
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