#Juristische #Personen aus der #EU können sich auf #Grundrechte #berufen, #Grundrechtsträger sein;
-> EU-#Recht hat #Vorrang vor dem GG;
-> Art. 18 #AEUV: #innerhalb der #EU darf niemand wegen der #Staatsangehörigkeit #diskriminiert werden
-> #begünstigt auch #juristische #Personen
#Voraussetzung: #Inlandsbezug des #Sachverhalts
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Anwendungserweiterung; #BVerfGE 129, 78
#Grundrechtsfähigkeit #juristisch #person #eu #grundrecht #Berufen #Grundrechtsträger #recht #Vorrang #AEUV #innerhalb #Staatsangehörigkeit #diskriminiert #begünstigt #voraussetzung #Inlandsbezug #sachverhalt #allgemein #Grundrechtslehre #Anwendungserweiterung #BVerfGE #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit
#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können
#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger
#Beginn #Grundrechtsfähigkeit #Grundrechtsmündig #Minderjährig #erforderlich #körperlich #geistig #fähigkeit #grundrechtlich #freiheit #ausüben #Forderung #Kindergrundrecht #Formalisierung #auslegung #ermittelt #allgemein #Grundrechtslehre #mündigkeit #Grundrechtsmündigkeit #Grundrechtsträger #Konfusionsargument #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates
#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
#frage #verwechslung #mensch #Rechtssubjekt #Grundgedanke #Schutzwürdigkeit #Schutzbedürftigkeit #grundrechtlich #geschützt #Wert #unabhängig #subjektiv #Inanspruchnahme #grundrechte #Einrichtungsgarantie #objektiv #Wertentscheidung #Schutzpflicht #staat #Schutzzweck #institution #Einzeln #Grundrechtsträger #vorlesung #Nußberger
#Menschenwürde
Art. 1 GG
Nicht nur #Abwehrrecht gegen #Eingriffe des #Staates, er muss die #Menschenwürde auch #positiv #schützen
Zum #Schutz der #Menschenwürde und in #Ausfüllung seines #sozialstaatlichen #Gestaltungsauftrages #Verpflichtung #materielle #Voraussetzungen #Hilfebedürftigen zur #Verfügung zu stellen
#Leistungsanspruch des #Grundrechtsträgers
#Anspruch auf #Existenzminimum
#Sozialstaat #Sozialstaatsprinzip
#BVerfGE 125, 175, 225
#schützen #sozialstaatlich #Ausfüllung #Gestaltungsauftrag #Verpflichtung #materiell #voraussetzung #Hilfebedürftig #Grundrechtsträger #anspruch #existenzminimum #sozialstaat #Sozialstaatsprinzip #BVerfGE #vorlesung #menschenwürde #Abwehrrecht #eingriff #staat #positiv #schutz #Verfügung #Leistungsanspruch #grundrechte #Nußberger
Die #Zulässigkeit der #Verfassungsbeschwerde
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. #BVerfGG
#Beschwerdefähigkeit:
Art.93 Abs. 1 Nr.4a GG, §90 #BVerfGG - #Jedermann / #Jeder #Grundrechtsträger
#Verfahrensfähigkeit / #Prozessfähigkeit:
Auch #juristische #Personen; #Minderjährige wenn #Grundrechtsmündigkeit #gegeben
#Beschwerdegegenstand §§ 92,95 #BVerfGG #Akt #öffentlicher #Gewalt
#Beschwerdebefugnis §90 Abs.1 #BVerfGG
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten
Sind #politische #Parteien #Grundrechtsträger, können sie #subjektiv-#rechtliche #Dimensionen von #Grundrechten in #Anspruch nehmen?
Art. 19 Abs. 3 GG #Grundrecht(e) gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.
#Rechtsform von #Parteien: #frei #gebildete #Personenvereinigungen im #Sinne Art. 9 Abs. 1 GG.
#Vorlesung 3,2 16.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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Der #Grundrechtsträger von #Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sei durch die #Möglichkeit #rechtlich(er) #Gegenmaßnahme(n) im #Einzelfall vor #Entscheidung(en) in #Form von #Organisationsnorm(en) #geschützt, die die #Wissenschaftsfreiheit #verletzen.
#Organisationszwang #Institution #Grundgesetz #Gemeinschaftsbezogenheit #Gemeinschaftsgebundenheit
#BVerfGE 111, 333 (355)
#Grundrechtsträger #Wissenschaftsfreiheit #möglichkeit #rechtlich #Gegenmaßnahme #einzelfall #entscheidung #form #Organisationsnorm #geschützt #verletzen #organisationszwang #institution #grundgesetz #Gemeinschaftsbezogenheit #Gemeinschaftsgebundenheit #BVerfGE
#Hinweis auf #Grundlage für #Argumentation als #objektiv(e) #wertentscheidend(e) #Grundsatznorm nach #BVerfGE 35, 79;
Dem #Grundrechtsträger erwächst aus der #Wertentscheidung ein #Recht auf #staatlich(e) #Maßnahme(n), die zum #Schutz des #grundgesetz(lich) #gesichert(en) #Freiheitsraum(s) #unerlässlich sind, weil sie ihm #frei(e) #wissenschaft(liche) #Betätigung überhaupt erst #ermöglichen.
#Ermöglichung #ToDo #Wissenschaftsfreiheit
#BVerfGE 111, 333 (353)
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