#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann: #Natürliche #Personen
Nicht #juristische #Personen
#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #Körperliche #Fortbewegungsfreiheit;
#eng zu #verstehen, kein #allgemeiner #Freiheitsbegriff;
#Tradition von #habeas #corpus: #Begrenzung der #Möglichkeit von #Freiheitsbeschränkung durch #Verfahren
#Recht sich in einem #Raum #aufzuhalten oder sich in einen zu #begeben
#freiheit #person #persönlich #Schutzbereich #jedermann #natürlich #juristisch #sachlich #körperlich #Fortbewegungsfreiheit #eng #verstehen #allgemein #Freiheitsbegriff #tradition #Habeas #Corpus #Begrenzung #möglichkeit #Freiheitsbeschränkung #verfahren #recht #raum #aufzuhalten #begeben #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Die #Rechtsfähigkeit beginnt mit der #Vollendung der #Geburt § 1 #BGB;
#Rechtsfähigkeit dadurch #gebunden an die #Beobachtung eines #Moment der #Unterscheidung zweier #Körper. In der #Intersubjektivität dieser #Beobachtbarkeit #versteckt sich ein #transzendental(er) #Vermeidungsirrtum; #empirisch // #transzendental
#Rechtsfigur der #Rechtsfähigkeit synchron zu #Habeas #Corpus 1679.
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souverän(e) #Macht und das #nackt(e) #Leben, S.131f.
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