#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung
#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit
#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.
#Prüfungspunkt #tatbestandsmäßig #handlung #jenseits #Fälle #Handlungsbegriff #relevant #Fallbearbeitung #erwähnen #grundlegend #theoretisch #Erwägung #unterscheidung #Rechtsgüterschutz #Sonderverantwortlichkeit #Schutzinteresse #Rechtsgut #Causa #post #besondere #Verantwortlichkeit #Rechtsschutz #ante #Führerschein #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung
#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung:
#Zusammenhang des #Verhalten eines #Täters mit dem #Rechtsgut einer #Sanktionsnorm iSv. #intendierten #Schutz von #Leben #Körper #Freiheit #Vermögen
#binär #gegeben / nicht #gegeben.
#Schutzinteresse als #Causa ex #post
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53f
#Prüfungspunkt #tatbestandsmäßig #handlung #jenseits #Fälle #Handlungsbegriff #relevant #Fallbearbeitung #erwähnen #grundlegend #theoretisch #Erwägung #zusammenhang #verhalten #täter #Rechtsgut #Sanktionsnorm #intendiert #schutz #leben #körper #freiheit #vermögen #binär #gegeben #Schutzinteresse #Causa #post #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
#Prüfungsschema;
#Frage: Wann liegt eine #Handlung vor?
#Tatbestandsmäßige #Handlung:
#Fälle, in denen #Handlungsbegriff #relevant ist:
1) #Abgrenzung zum Nicht- #Handeln - #Denken, #Wollen
2) #Abgrenzung zu #Willkür - #Unwillkürliche #Schreckreaktion, #Reflexbewegungen, #Krampfanfall, #Bewegung im #Schlaf, #Bewusstlosigkeit wegen #Unterscheidung zu #Willkür
3) #Zurechenbare #Willkürhandlung aber ohne #Schuld
#Rostalski 04 #Strafrecht I
#methodik #Fallbearbeitung #Prüfungsschema #frage #handlung #tatbestandsmäßig #Fälle #Handlungsbegriff #relevant #abgrenzung #handeln #denken #wollen #willkür #Unwillkürlich #Schreckreaktion #Reflexbewegung #Krampfanfall #bewegung #schlaf #Bewusstlosigkeit #unterscheidung #Zurechenbar #Willkürhandlung #schuld #Handlungstheorie #Rostalski #strafrecht
#Rechtsfigur: #Entwicklung einer #Rechtstheorie durch #Rechtsprechung, die nicht in #Gesetzesform #vorgesehen ist. #Konsequenz aus #Regelungslücke(n) im #Spezialfall, was zu #Unzuträglichkeit(en) geführt habe.
#Creifelds #Rechtswörterbuch; #Fortgesetzt(e) #Handlung; Raik #Werner
#Rechtsfigur #entwicklung #Rechtstheorie #rechtsprechung #Gesetzesform #vorgesehen #Konsequenz #Regelungslücke #Spezialfall #Unzuträglichkeit #Handlungsbegriff #strafrecht #Creifelds #Rechtswörterbuch #Fortgesetzt #handlung #werner
#Handlung als #Gegenstand des #Strafrecht, der als solcher im #Unterschied zu einem #Begriff von #Handlung lediglich #negativ #abgegrenzt wird, meint #bestimmbar(e) #Verhaltensweise(n) gerade nicht. Insofern ist #Strafrecht die #Anwendung der #Unterscheidung dessen, was der #Fall ist, auf seine #Reflexion.
#Creifelds #Rechtswörterbuch - #Handlungsbegriff #Strafrecht, Raik #Werner
#handlung #gegenstand #strafrecht #unterschied #begriff #negativ #abgegrenzt #bestimmbar #verhaltensweise #anwendung #unterscheidung #fall #reflexion #Creifelds #Rechtswörterbuch #Handlungsbegriff #werner