#Willenserklärung als #Abstraktion zu einer #Klasse von #Individualien im #Sinn #Poppers, die auch als #Individualbegriff in #Rechtsgeschäften eine #Kategorie #sui #generis #bilden;
#Willentliche #Handlung ist im #rechtlichen #Sinn insofern #rechtliche #Fiktion.
#Individualie #Universalie;
#Individualbegriff #Universalbegriff
#Brox, #Walker: #Allgemeiner #Teil des #BGB, S: 43
#Willenserklärung #Abstraktion #klasse #Individualie #sinn #popper #Individualbegriff #Rechtsgeschäft #kategorie #sui #generis #bilden #Willentlich #handlung #rechtlich #fiktion #Handlungstheorie #Universalie #Universalbegriff #Brox #walker #allgemein #teil #BGB
#Prüfungsschema;
#Frage: Wann liegt eine #Handlung vor?
#Tatbestandsmäßige #Handlung:
#Fälle, in denen #Handlungsbegriff #relevant ist:
1) #Abgrenzung zum Nicht- #Handeln - #Denken, #Wollen
2) #Abgrenzung zu #Willkür - #Unwillkürliche #Schreckreaktion, #Reflexbewegungen, #Krampfanfall, #Bewegung im #Schlaf, #Bewusstlosigkeit wegen #Unterscheidung zu #Willkür
3) #Zurechenbare #Willkürhandlung aber ohne #Schuld
#Rostalski 04 #Strafrecht I
#methodik #Fallbearbeitung #Prüfungsschema #frage #handlung #tatbestandsmäßig #Fälle #Handlungsbegriff #relevant #abgrenzung #handeln #denken #wollen #willkür #Unwillkürlich #Schreckreaktion #Reflexbewegung #Krampfanfall #bewegung #schlaf #Bewusstlosigkeit #unterscheidung #Zurechenbar #Willkürhandlung #schuld #Handlungstheorie #Rostalski #strafrecht
#Methodik der #Fallbearbeitung - #Verbrechensaufbau
#Prüfungsschema;
#Frage: Wann liegt eine #Handlung vor?
-> #Eintrittstor in den #Verbrechensaufbau;
1) #Kausale #Handlungslehre: #Gewillkürte #Körperbewegung;
2) #Finale #Handlungslehre: #Ausübung von #Zwecktätigkeit;
3) #Soziale #Handlungslehre: #Sozialerhebliches #beherrschtes oder #beherrschbares #Verhalten
#methodik #Fallbearbeitung #Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #frage #handlung #Eintrittstor #kausal #Handlungslehre #Gewillkürt #Körperbewegung #final #Ausübung #Zwecktätigkeit #soziale #Sozialerheblich #Beherrscht #beherrschbar #verhalten #ergebnis #Irrelevant #Relikt #Handlungstheorie #Rostalski #vorlesung #strafrecht
#Unterscheidung von #Öffentlich(em) und #Staatlich(em) #Handeln in der #Praxis.
#Privatrecht: #Willenserklärung / #Vertrag
#Staat / #Öffentlich(es) #Recht: #Verwaltungsakt
#Unterscheidung von #dogmatisch(er) und #praktisch(er) und #didaktisch(er) #Abgrenzung.
#Vorlesung 02 #Allgemein(er) #Teil es #Bürgerlich(en) #Recht(s) am #Beispiel des #Kaufvertrag(es), Hanns #Prütting, #BGB
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Bei der #Überführung der #Kybernetik in eine #Handlungstheorie hat man aus dem #Bedarf nach #politisch(er) #Steuerung #geschlossen, dass es auch #irgendwie #möglich sein müsste. Die #Differenzminderung aus #Ist und #Soll #Wert kann nach wie vor #erfolgreich #praktiziert werden, etwa können wir das #Krankheitsausmaß für #bestimmt(e) #Krankheit(en) durch #Impfung(en) #verringern.
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