#Annahme / #Modell eines #geordneten #Verfahrens zur #Zeit der #archaischen #Siedlung zur #Durchsetzung einer #Berechtigung an #Gütern / #Rechtsposition.
#Begriff des #ven für #gleichberechtigte #Siedler ist nicht in #Quellen #überliefert.
vgl #Vindikation §985 #BGB #Herausgabeanspruch
#ius: #friedliche #Ordnung; #Frieden als #Zustand der #Gemeinschaft; #später: #Recht
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 6. Sitzung
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#Rücktritt als #Gestaltungsrecht, mit dem die #Umwandlung eines #Schuldverhältnis in ein #Rückgewährschuldverhältnis durch #empfangsbedürftige #Willenserklärung #exnunc #geschieht.
§ 346 Abs. 4 #BGB: Neues #Schuldverhältnis mit dem die #Möglichkeit des #Leistungsstörungsrechts #eröffnet wird: § 812 Abs. 1 S. 2 #BGB - #Herausgabeanspruch / #Bereicherungsrecht #ausgeschlossen;
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemein(er) #Teil, 14.06.21
#rücktritt #Gestaltungsrecht #Umwandlung #Schuldverhältnis #Rückgewährschuldverhältnis #empfangsbedürftig #Willenserklärung #exnunc #geschieht #BGB #möglichkeit #Leistungsstörungsrecht #eröffnet #Herausgabeanspruch #bereicherungsrecht #ausgeschlossen #Haferkamp #Schuldrecht #allgemein #teil
#Unterscheidung einer #Anspruchsgrundlage
#Entweder #Rechtsgeschäftliche #Handlungen oder #gesetzliche #Regeln
#Rechtsgeschäfte:
- #geschlossener #Vertrag
- #einseitige #Willenserklärung
- #vertragsähnliche #Ansprüche
#gesetzliche #Regeln:
- #Dinglicher #Anspruch: z.B. #Herausgabeanspruch §985;
- #Deliktisch 823 ff.
- #Bereicherungsrechtliche #Ansprüche insb. §812
#Vorlesung 06 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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#Beispiel #Eigentumsvorbehalt: #Eigentumsverhältnis bleibt so lange #bestehen, bis letzte #Rate #bezahlt wird. Vor der letzten #Rate kommt der #Eigentümer zum #Besitzer und verlangt #Herausgabe der #Sache nach § 985; #Eigentlich #Herausgabeanspruch aber s.o.
#Anwendungsfall vom #Grundsatz #Treu und #Glaube(n) nach § 242 #BGB
#Vorlesung 05 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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