Johann Freiherr von #Schwarzenberg und #Hohenlandsberg als #Beispiel für eine #Theorie, die der #Praxis insofern #nachgelagert ist, als dass #Erfahrung und #Reflexion im #Beobachter zusammenfallen, statt sich in #Form(en) #soziale(r) #Differenzierung wie im #Fall von #Kollaboration zu #unterscheiden.
#Prozessgrundsatz #Strafrecht #Strafverfahrensrecht #Rechtsverständnis #Unterscheidung
#JURA, 2015(2): 143-153, Dr. Klaus #Geppert - Die #Peinlich(e) #Halsgerichtsordnung Karls V.; die #Carolina
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