Die Fälschung von #Corona-#Impfbescheinigungen ist auch nach altem Recht vor einer im November 2021 erfolgten Gesetzesänderung strafbar. Der fünfte Strafsenat des #Bundesgerichtshofs (BGH) erklärte am Donnerstag in Leipzig, dass in diesen Fällen der Tatbestand der #Urkundenfälschung greifen kann.
Der #BGH hob den Freispruch für einen Angeklagten wegen gefälschter Impfpässe auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Hamburg.
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