„Hamburg zeigt mit dem Vorschlag einer Kappungsgrenze von 3,5 % pro Jahr eine Möglichkeit auf, die Mieter und Vermieter nicht unangemessen belastet. Man könnte bei #Indexmieten den Nettokaltmietenindex als Bezugspunkt wählen. Auch dies ist ein amtlicher Index vom Statistischen Bundesamt. #Indexmietverträge belasten übrigens auch #Mieter, die gar keinen haben. Die derzeitigen überproportionalen Erhöhungen bei Indexmieten haben einen Nachzieheffekt auf das Mietenniveau“, so die Ministerin weiter.
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„#Indexmietverträge sind ein Problem. Weil bezahlbarer Wohnraum fehlt, bleibt oft keine Wahl, als zu unterschreiben. Dann steigt aufgrund der hohen Energiepreise neben Nebenkosten für Wärme und Warmwasser auch noch zusätzlich die Kaltmiete. Indexmietverträge waren schon immer eine Wette auf die Preisentwicklung in der Zukunft. Bei den derzeitigen Steigerungen des Verbraucherpreisindex wird dies für Mieter zum echten Problem. Das kann man ändern.“ – Bundesbauministerin Klara #Geywitz zur FAZ.
👉🏻 Wir leiten die #bodenwende ein, die eine wichtige Voraussetzung für die Wohngemeinnützigkeit ist
👉🏻 Temporärer #mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten
👉🏻 Zwangsräumungs- und Kündigungsmoratorium
👉🏻 #Indexmietverträge deckeln und begrenzen
👉🏻 Kappungsgrenze in angespannten Gebieten jetzt auf 11% und perspektivisch auf 9% absenken
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