Der #Rang einer #verfassungsrechtlichen #Institution;
Die #Inkorporation in das #Verfassungsgefüge enthält die #Anerkennung, nicht nur #politisch-#soziologisch, sondern auch #rechtlich #relevant zu sein.
Die #Verwirklichung #funktionaler #Differenzierung ist die #Behandlung einer jeden #Form von #Möglichkeit zur #Realisation des #Potenzials, das durch #Aufrechterhaltung von #Schwachstellen nicht zum #Zuge kommen kann.
#BVerfGE 4, 27, 28ff.
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