#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB
#Geschütztes #Rechtsgut: #Körperintegrität & #Selbstbestimmungsrecht
#Insofern #Grenzfall bzgl #Dispositionsfreiheit des #Opfers als #Körperverletzung #umfasst, selbst wenn #Körperintegrität nur #nachrangig #betroffen;
#Grenzfall #Embryo: Kein #voller #Lebensschutz. #Körperverletzungsdelikt(e) greifen erst, wenn #Auswirkungen der #Körperverletzung nach (!) der #Geburt (noch) #feststellbar sind.
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#Begründung für die #Übernahme #statistischer und #gutachterlicher
#Einschätzungen
Die #Verurteilung auf #alternativer #Tatsachengrundlage ist #grundsätzlich #zulässig; Vgl.
#Totschlag § 212 #StGB: Wer #einen #Menschen #tötet... -> #Schutz des #Rechtsgut #Leben;
Das #Prüfverfahren für die #Zulassung #erfolgt auf #Grundlage #statistischer #Erwägungen. #Insofern #Übertragung von #Statistik auf #Strafbarkeitsvoraussetzungen #denkbar;
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#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
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#Codes als #Leitunterscheidung(en) je #differenziert(er) #System(e)
#Programme als durch #Vorhandensein einer #Leitdifferenz #vorgegeben(e) #Bedingungen für die #Richtigkeit der #Selektion von #Operation(en)
#Identität eines #System ist durch #Code #festgelegt, #Struktur auf #Ebene von #Programme(n) kann #entsprechen(d) #Anforderungen, die #gestellt werden, #ausgewechselt werden
#Insofern kann #Lernfähigkeit #organisiert werden
Niklas #Luhmann, #Ökologisch(e) #Kommunikation, 4. Auflage, S.91
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#Verschwendung: Jeden vorhandenen #Überfluss #nutzen zu #müssen, weil er da ist?? #Insofern ist #Überfluss #Reflexionswert von #Verschwendung;
#Überfluss gibt es im #Sinn von #Verschwendung gibt es nicht.
#Überfluss kann mit #Potenzial #umgehen.
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