#Wendung gegen den #Rechtspositivismus durch das #Abstellen auf #Zwecke hinter den #Regelungen.
Rudolf von #Jhering
1818 - 1892
Der #Zweck im #Recht
#Begründung der #Rechtssoziologie
#Wertungsjurisprudenz
#Zweckjurisprudenz
#Interessenjurisprudenz
#Jurisprudenz;
#Vollendung und #Überwindung der #historischen #Rechtsschule
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 4. Sitzung
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#Übergang zur #Interessenjurisprudenz war #Bedingung der #Möglichkeit der #Entwicklung der #Rechtsdogmatik zu #Folgenorientierung
#Gelingen #begründet durch #negative #Kontingenz als #Sicherheitsäquivalent durch #temporale #Asymmetrisierung
#Folgenorientierung muss als #Amtsprivileg, als #ius #eminens #praktiziert werden, damit #strukturelle #Kontrolle des #Rechtssystems nicht auf ein #Kalkül von #Unrecht zu #Lasten von #Recht #umstellen kann
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