#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;
2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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#Inwieweit kann die #Verfassung als #elastisches #Korsett #verstanden werden?
#Notwendigkeit der #Auslegung von #Begriffen, die #dynamischen #Änderungen #unterworfen sind, ohne als #Richter #gesetzeskorrigierend tätig zu werden.
#Auslegung #contra #legem ist ein #Verstoß gegen die #Gesetzesbindung eines #Richters nach Art. 20 Abs. 3 GG und den #Grundsatz der #Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
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