Für Neonazi Peter S. gilt das #Jugendstrafrecht, da er zur Tatzeit 20 Jahre alt war. Als Kind und Jugendlicher wuchs er in Heimen auf. Seinen Kamradschaftsführer Peter St. lernte er während einer Haftverbüßung in der JVA in #Ottweiler #Saar kennen. 6/8
#Jugendstrafrecht #Ottweiler #Saar