#Eigentumsgarantie
#Rechtfertigung von #Enteignungen
Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG
-> zum #Wohle der #Allgemeinheit
#Interesse des #Gemeinwohl: #Festlegung #Gesetzgeber #vorbehalten
Rein #fiskalische #Interessen, wie #Vermehrung des #Staatsvermögens #ausgeschlossen.
#Junktimklausel Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG: das #Art und #Ausmaß der #Entschädigung #regelt
-> Beispiel #Modrow #Gesetz
#Entschädigung: #Übergang von #Bestandsgarantie zu #Wertgarantie
#Eigentumsgarantie #Rechtfertigung #enteignung #Wohl #allgemeinheit #interesse #gemeinwohl #Festlegung #Gesetzgeber #vorbehalten #fiskalisch #vermehrung #Staatsvermögen #ausgeschlossen #Junktimklausel #art #Ausmaß #entschädigung #regelt #Modrow #gesetz #übergang #Bestandsgarantie #Wertgarantie #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Unterscheidung von #Junktimklausel und #Salvatorischer #Klausel.
#Junktim: #Normativer #Bedingungszusammenhang, mit dem #Voraussetzungen an die #Erlaubtheit des #Eintretens einer #Rechtsfolge #geknüpft werden.
Art. 14 Abs. 3 S. 2, 2. HS. GG: Eine #Enteignung ist nur zum #Wohle der #Allgemeinheit #zulässig.
-> Sie darf nur durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #erfolgen, das #Art und #Ausmaß der #Entschädigung #regelt.
#unterscheidung #Junktimklausel #Salvatorisch #Klausel #Junktim #normativ #Bedingungszusammenhang #voraussetzung #Erlaubtheit #eintreten #Rechtsfolge #geknüpft #enteignung #Wohl #allgemeinheit #zulässig #gesetz #grund #erfolgen #art #Ausmaß #entschädigung #regelt #Eigentumsgarantie
#Abgrenzung von #Eingriff in #Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 und 2 #GG und #Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 #GG;
#Relevanz durch #Junktimklausel: #Entschädigung nur bei #Enteignung #zwingend;
#Enteignung: #Vollständiger oder #teilweiser #Entzug #konkreter und #vermögenswerter #Rechtspositionen durch #gezielten #hoheitlichen #Rechtsakt zur #Erfüllung #öffentlicher #Aufgaben.
#Unterscheidung von #Administrativenteignung und #Legalenteignung.
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