Die #Administration einer #Instanz habe nicht nur #lokale #Gesetze zu befolgen, sondern alle #Gesetze, für alle #Orte, an denen der #Zugang zur #Instanz #möglich ist.
#Recht
Die #Durchsetzung der #Sanktionierung aller #geltender #Gesetze ist eine #unrealistische #Drohkulisse (?)
#Jurisprudenz
#Fall / #Fälle - #Antike
#Begriff - #Mittelalter
#System - #Neuzeit
#Netzwerk /#Netz - #Weltgesellschaft
https://arstechnica.com/tech-policy/2022/12/mastodon-is-hurtling-toward-a-tipping-point/
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Petrus #Abaelardus
† 21. April 1142
Ein Schritt zur #Auflösung #dogmatischer #Starrheit in #kirchlichen #Lehren war Abaelards #Schrift #Sic et #non.
#Auslegung iSv. #Interpretation #religiöser #Schrift als #Ursprung der #Dogmatik der #Jurisprudenz;
#Dogma #SicEtNon #Abaelardus #Theologie #Scholastik #Zeittafel
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#Wendung gegen den #Rechtspositivismus durch das #Abstellen auf #Zwecke hinter den #Regelungen.
Rudolf von #Jhering
1818 - 1892
Der #Zweck im #Recht
#Begründung der #Rechtssoziologie
#Wertungsjurisprudenz
#Zweckjurisprudenz
#Interessenjurisprudenz
#Jurisprudenz;
#Vollendung und #Überwindung der #historischen #Rechtsschule
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 4. Sitzung
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#Rechtsfortbildung in #Spätantike
#Sammlungen #kaiserlicher #Konstitutionen im #Unterschied zur #Rechtsschöpfung durch #Jurisprudenz
#Privat #veranlasst
-> #Codex #Gregorianus
#Sammlung von #Konstitutionen von #Hadrian bis #Diokletian iSv. #Kaiserkonstitutionen
-> #Codex #Hermogenianus
#Zusammenfassung weiterer #Konstitutionen des #Diokletian
#Offiziell
438: #Codex #Theodosianus
#Anspruch der #Geltung für #Gesamtreich
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Rechtsentwicklung im #Prinzipat
#Entwicklung eines #Differenzierten #Privatrechtsdenken: #Hervorgehen des #Rechts der #klassischen #Zeit
#Juristen wurden im #wachsenden #Reich wegen #komplexer #werdender #Verwaltung #benötigt
#Verleihung der #ius #respondendi ex #auctoritate #principis: #Recht #Rechtsgutachten zu #erteilen: #Iuris #Consultus // #Iuris #Studiosus
#Bau der #juristischen #Bibliothek auf dem #Palatin;
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 9. Sitzung
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#Klassische #Rechtswissenschaft / #Jurisprudenz
#Unterscheidung von #klassischer #Zeit und #klassischem #Rechtsdenken;
#Zeitraum: Ab #Schülern von #Quintus #Mucius #Scaevola
#Vorrherschend etwa 80 v.Chr. bis ca. 250 n.Chr.
#Recht als #Schöpfung des #Menschen im #Unterschied zur #Idee des #Naturrecht;
#Neue dritte #Bedeutung des #ius #gentium: #Rechtsgeltung wegen #zivilisatorischer #Verständigung; #Daneben: #proprium #ius #civile
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 8. Sitzung
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#Römischer #Staat im 2. Jhd v. Chr.
#Jurisprudenz der #Veteres
#Institutionen der #Republik
#Organ #Volksversammlung: #Erwachsene #Waffenfähige #Männer: #Wahl von #Magistraten; #Beschluss von #Gesetzen;
#Organ #Senat: #Senatsadel
#Operatives #Organ #Magistrate: #Konsul, #Quaestoren, #Aegile, etc.
#Gewaltenteilung #Mischverfassung im #ungeschriebenen #Sinn;
Ende 2. Jhd v. Chr. #Erosion der #Prinzipien; #Bürgerkrieg
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 7. Sitzung
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#Zeittafel - #Überblicksdarstellung zur #Entwicklung der #römischen #Rechtswissenschaft.
#Vorklassische #Jurisprudenz - #veteres
#Neue #klassische #Jurisprudenz nach #Sulpicius #Rufus; #Rezeption #hellenistischer #Philosophie, #Skepsis
#Schulengegensatz #Sabinianer und #Proculianer
#Schulekonvergenz: #Institutionen des #Gaius
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Georg Friedrich #Puchta
#Lehrbuch der #Pandekten 1838 - erstes #geschlossenes #Lehrbuch des #Privatrechts der #Historischen #Schule.
#Ausgeprägte #Begriffliche #Strenge; #Systematisches #Ordnungsideal der #Rechtssicherheit und #Regelhaftigkeit;
#Methode #Abgrenzung #Spezifizität der #Verhältnisse
#Begriffsjurisprudenz #Jurisprudenz
Weiteres #Werk: Das #Gewohnheitsrecht
(2 Bde. 1828/37)
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 4. Sitzung
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#Unterscheidung von #Abwehrrecht, #Schutzpflicht / #Schutzrecht und #Gleichheitsrecht am #Beispiel des #Art 2 Abs. 2 #GG.
#Formulierung(en) als #Hinweis(e):
#gegen #staatlich(e) #Eingriff(e): #Hinweis auf #Abwehrrechtlich(e) #Dimension;
zu #schützen: #Hinweis auf #Schutzpflicht
#gleich #wertvoll: #Gleichheitsrechtlich(e) #Dimension
#Verfassungsrecht #Jurisprudenz #Systematik
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
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Die #autopoietische #Selbstbeobachtung des #Rechts, also seine #Tautologie, führt über die #Möglichkeit der #Verneinung auch zu #Paradoxien. Eine #Paradoxie des #Strafrechts ist die #Annahme, #außerhalb der eigenen #Wahrnehmung könne es eine #Welt geben, die als etwas anderes als nur als #soziales #Konstrukt in #Erscheinung treten kann.
#Rechtswissenschaft - #Naturwissenschaft
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01
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#Bundesministerium für #Gesundheit
#Verordnung zum #Anspruch auf #Schutzimpfung gegen das #Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-#Impfverordnung-#CoronaImpfV)
Vom 8. Februar 2021
Kein #Widerspruch zum #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 #Grundgesetz ;
#Überlastung des #Rechts wäre als #Indiz für #Auswirkungen von #Internet auf #Staatliche #Ordnungsfähigkeit jedoch #denkbar; #Ordnung und #Resilienz durch #Selbstimmunisierung; #Autoimmunabwehr;
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#Auslegung des #Grundgesetzes #Völkerrechtsfreundlich.
Im #Sinn der #Normenhierarchie ist #Völkervertragsrecht #Vertragsrecht und als solches #unterhalb des #Grundgesetz. Das #Grundgesetz hat #Vorrang.
Dennoch #Völkerrecht #Maßstab für #Auslegung hergeleitet aus Art. 24, 25, #Präambel, Art. 1 Abs. 2 GG
Die #Auslegung folgt damit #politischer #Erwünschtheit und keiner #juristischen #Systematik;
#Vorlesung 4,2 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz
#Übung zu #Fallbearbeitung in #Arbeitsgemeinschaft zu Art. 54 Abs. 2 S. 2
#Auslegung der #anschließend(en) #Wiederwahl. #Gesetzeskommentar zu GG gibt zwar #Falllösung vor, #entscheidend jedoch #Begründung entlang #Auslegung nach #Jurisprudenz.
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Jarass #Pieroth GG #Kommentar Art 54, 9. Auflage 2007
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Das #Grundrecht der #Unverletzlichkeit der #Wohnung (#Artikel 13 #Grundgesetz) wird gem. §1 Abs.5 #SchfHwG eingeschränkt.
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...ist eine #Open #Access #Plattform, auf der #juristisch(e) #Inhalt(e) #veröffentlicht werden, um damit den #frei(en) #Zugang zu #rechtswissenschaftlich(er) #Literatur für #jedermann zu #ermöglichen.
#Open als #Ermöglichungsbedingung für #Free;
#Rechtswissenschaft #Jura #Jurisprudenz
u.a. für #BVerfGE #Bundesverfassungsgerichtsentscheid(e)
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Das #Naturrecht als eine #Richtung der #Rechtsphilosophie wird durch ihr #hervorstechend(es) #Merkmal #charakter(isiert): Die #Ausschaltung der #Frage nach #Sittlichkeit eines #Mittel(s), #unabhängig vom #Zweck(e), dem sie #dienen. #Betreffend #konkret #Gewalt.
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Walter #Benjamin - Zur #Kritik der #Gewalt, in: #Gesammelt(e) #Schrift(en), Band II Vol.1, S.180
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#Hinweis auf #Giambattista #Vico: #Vorrang(igkeit) der #Ausnahme als #letzte #Konfiguration der #Fakten.
Nicht das #positive #Recht noch #Rechtsprinzip(ien) #helfen die #Jurisprudenz zu #meistern, sondern die #Betrachtung vom #Grenzfall oder #Umstand (#Umwelt) aus auf die #Ordnung.
Jedoch gebe es im #Bereich der #Rechtswissenschaft keine #Theorie der #Ausnahme.
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souverän(e) #Macht und das #nackt(e) #Leben, S.26f.
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