#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB
Abs.1 Nr.2 #StGB
#Verlust oder #dauernde #Unbrauchbarkeit eines #wichtigen #Körpergliedes
#Körperglied: #Körperteil, der durch ein #Gelenk mit dem #Rumpf oder einem #anderen #Körperglied #verbunden ist.
#Wichtiges #Körperglied:
#wesentliche #Beeinträchtigung des #Körpers in seinen #regelmäßigen #Verrichtungen;
#Abstellen auf #konkreten #Körper
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