#Misshandlung von #Schutzbefohlenen § 225 #StGB
#Tathandlungen #Alternativ: #Quälen, #Rohes #Misshandeln, #Schädigung der #Gesundheit durch #Vernachlässigung der #Sorgepflicht
#Quälen: #Seelische #Beeinträchtigung als #Tatbestand im #Unterschied zu anderen #Körperverletzungsdelikten
#Besonderheit #subjektiver #Tatbestand: #Böswilligkeit;
#Abstellen auf #internes #Motiv des #Täters als #Begründung für #Strafe
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#Systematik der #Körperverletzungsdelikte;
#Unterscheidung von #Grundtatbestand und #Qualifikation;
#Unterscheidung von #Vorsatz und #Fahrlässigkeit;
#Qualifikation als #Prüfung nach dem #Grundtatbestand; #Vorsatz jeweils zu #thematisieren;
#Unterscheidung von #Körperverletzung §223 #StGB;
#Gefährliche #Körperverletzung §224 #StGB;
#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB;
#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB;
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#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB
#Definition
#Körperliche #Misshandlung
Ein #übles, #unangemessenes #Behandeln, welches das #körperliche #Wohlbefinden oder #Unversehrtheit nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Definition
#Gesundheitsschädigung
Das #Hervorrufen oder #Steigern eines vom #Normalzustand der #körperlichen und #seelischen #Funktionen #nachteilig #abweichenden #pathologischen #Zustands, #unabhängig von dessen #Dauer
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#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB
#Geschütztes #Rechtsgut: #Körperintegrität & #Selbstbestimmungsrecht
#Insofern #Grenzfall bzgl #Dispositionsfreiheit des #Opfers als #Körperverletzung #umfasst, selbst wenn #Körperintegrität nur #nachrangig #betroffen;
#Grenzfall #Embryo: Kein #voller #Lebensschutz. #Körperverletzungsdelikt(e) greifen erst, wenn #Auswirkungen der #Körperverletzung nach (!) der #Geburt (noch) #feststellbar sind.
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