@recherche_jena @antifaticker

Gute Recherche zum Prozess gegen 4 Mitglieder der Neonazigruppe Knock Out 51.

Leon Ringl und andere Mitglieder aus mussten wir uns am OLG in Dresden im Prozess anhören. Nun stehen sie selber vor Gericht. Die Aussagen der als Zeugen waren eine der kleinen Possen in Sachen Rechtstaatlichkeit im AntifaOst Verfahren. Die musste zum Zeitpunkt der Aussage in Dresden wissen, dass die als Zeugen vorgeladenen sich bei ihren Aussagen zu KO51 um Kopf und Kragen reden würden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht wäre sicherlich begründbar gewesen.

Kein Grund für Mitleid, aber wir wissen ja, was gegen Nazis gefordert oder eingesetzt wird, trifft wenig später auch und besonders Antifaschist*innen.

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