Kaufvertrag und Werkvertrag – Was sind die Unterschiede
Es gibt eine wahre Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen, mit denen sich ein Mensch im Verlauf seines Lebens konfrontiert sehen kann. Zu den gängigsten Verträgen gehören dabei der #Kaufvertrag und der #Werkvertrag, doch ist den wenigsten Menschen die genaue Abgrenzung zwischen diesen beiden
Symbolfoto: Lena Wurm/Shutterstock
https://www.ra-kotz.de/kaufvertrag-und-werkvertrag-was-sind-die-unterschiede.htm
#Kaufvertrag #werkvertrag #Vertragsrecht
#Unterscheidung von #Schäden beim #Käufer
#Vermögensschaden
#Verletzung des #Äquivalenzinteresses
#Eigentumsverletzung
#Schaden des #Integritätsinteresse
#Mangelfolgeschaden als #Folge des #Mangels an der #Kaufsache hat mit den #Verletzungen des #Äquivalenzinteresses #kurze #Verjährung §438 #BGB;
Die #Verletzung des #Eigentums, die nicht auf #Mangel an der #Sache zurückgeht, #verjährt §§195,199 #BGB 3 #Jahre nach #Kenntnis.
#Haferkamp #Vorlesung #Schuldrecht #AT #Kaufvertrag
06.07.21
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#Rechtsfolgen der #Unmöglichkeit
#Bezeichnung von #Schuldner und #Gläubiger jeweils #entsprechend der #Anspruchsgrundlage;
iSv §433 II #BGB: #Käufer #schuldner der #Zahlung des #Kaufpreises und #Abnahme der #gekauften Sache;
#Unterscheidung von #Gattungsschuld nach § 243 #BGB und #Stückschuld; #Konkretisierung § 243 II #BGB;
#Annahmeverzug durch §294; #Ausschluss der #Leistungspflicht bei #Unmöglichkeit §275 #BGB
#Haferkamp #Vorlesung #Schuldrecht #AT #Kaufvertrag 05.07.21
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#Leistunsgsausschluss bei #Leistungspflicht in #Person;
#Anspruch #entstanden?
§§611, 611a
#Anspruch #erloschen?
§275 (-)
#Durchsetzbar?
§275 III - #Persönliche #Leistungspflicht: §613
#Abwägung #Rechtsgüter: #Einhaltung von #Verträgen; #pacta #sunt #servanda;
#Gewissensfreiheit;
#Gegenleistung #Vergütung: §611 Abs. 1 Hs. 2;
#Anspruch auf #Gegenleistung #entfällt iFv §326 Abs. 1 #BGB
#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am #Beispiel des #Kaufvertrages 29.07.21
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#Gegenleistung im #Fall der #Unmöglichkeit der #Restleistung im #Fall einer #Teilleistung;
#Soweit #Teilbarkeit nach #faktischer #Möglichkeit und nach #Parteiwillen #bejaht:
#Berechnungsgrundlage der #Gegenleistung nach §326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 iVm § 441 Abs. 2; #Dreisatz:
#Mindestpreis = #Wert der #Teilleistung #geteilt durch #Wert der #Gesamtleistung #multipliziert mit dem #ursprünglichen #Kaufpreis
#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am Bsp. #Kaufvertrag 29.07.21
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#Kontroversen der #Rechtsschulen im #Prinzipat
Ist #Kauf #Tausch ?
#Kontroverse
#Relevanz der #Frage wegen #Existenz des #System der #Rechtseinrichtungen;
#Klageformel der #Emptio #Venditio #Rechtsschutz für #Kaufvertrag
#Tausch #Permutatio: Keine #Klageformel im #Prätorischen #Edikt
#Frage nach #Anwendbarkeit des #Kaufrecht
#Proculianer: Nur #Kauf von #Institutsgarantie #umfasst
#Sabinianer: #Materielle #Austauschgerechtigkeit
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 10. Sitzung
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#Trennungsprinzip
#Form des #privatrechtlichen #Vertrages ist die #Unterscheidung von #Verfügungsgeschäft und #Verpflichtungsgeschäft.
#Abstraktionsprinzip als #Verstärkung der #Trennung: #Verfügung und #Verpflichtung haben #unabhängig voneinander #bestand, da es sich jeweils um ein #Rechtsgeschäft handelt.
#Verpflichtung = #Causa / #Kausalgeschäft
#Vorlesung 04 13.04.2021 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting
#Trennungsprinzip #form #Privatrecht #vertrag #unterscheidung #Verfügungsgeschäft #Verpflichtungsgeschäft #Abstraktionsprinzip #verstärkung #trennung #Verfügung #Verpflichtung #unabhängig #Bestand #Rechtsgeschäft #Causa #Kausalgeschäft #vorlesung #allgemein #teil #bürgerlich #recht #Kaufvertrag #Prütting
#Rücktritt vom #Kaufvertrag nach § 346 #BGB als #Beispiel für #Relevanz #historischer #Auslegung. #Rechtsfolge im #wörtlichen #Sinn ist #Zurückgewähren bereits #empfangener #Leistungen; Die #Frage nach #zahlen müssen des #Kaufpreises, bevor dieser #zurückgewährt werden kann ist (dem #Wortsinn nach) nicht umfasst.
#Wörtlich #Historisch #Gesetzesauslegung #Auslegungsmethode
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemein(er) #Teil, S. 35
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#Prüfungspunkt #Feststellung #rechtlicher #Tatbestandsmerkmale; Zu #prüfende #Gegenrechte sofern #einschlägig:
Wenn #wirksamer #Kaufvertrag
-> #Nichtig wegen §138 Abs.1 #BGB #Sittenwidrigkeit; §134 #Gesetzeswidrig, etc.
- >#Rechtsvernichtung: Zunächst #wirksamer #Kaufvertrag #erloschen z.B. weil #Kaufpreis #bezahlt? §362 #BGB, etc.
-> #Rechtshemmung: #Einreden, #Verjährung, #Stundung, etc.
#Prütting 07
20.04.21 #Allgemeiner #Teil #Bürgerlichen #Rechts
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#Recht und #Gegenrecht #klausurtechnisch #relevant, weil #regelmäßig zu #prüfen.
#Obersatz
#Jemand will was von #jemandem aus einem #Schuldverhältnis.
#Anspruchsgrundlage #suchen.
1. #Voraussetzungen der #Anspruchsgrundlage #prüfen.
2. Ist der #entstandene #Vertrag #wirksam?
3. #Rechtsvernichtende #Einwendung? / #Rechtsvernichtung
4. Kann #Einrede #geltend gemacht werden?
#Vorlesung 04 13.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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1. #Konkrete #Fragestellung:
Wer will was von wem woraus?
2. #Anspruchsgrundlage
3. #Feststellung #rechtlicher #Tatbestandsmerkmale; keine vgl. #Gegenrechte
4. #Feststellung des #Sachverhalts
5. #Subsumtion im #Wege des #logischen #Schlusses, #Syllogismus
6. #Rechtsfolge #ermitteln; #Ergebnis
#Prütting 07
20.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag
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Wer in einem #Laden oder einem #offenen #Warenlager #angestellt ist, gilt als #ermächtigt zu #Verkäufen und #Empfangnahmen, die in einem #derartigen #Laden oder #Warenlager #gewöhnlich #geschehen
#Erinnert daran, dass #Telefonverkäufer idR zunächst #Anfragen, wer im #Unternehmen für den #Einkauf von #Ware XY #zuständig ist; #Frage nach #Handlungsvollmacht, #Prokura zur #Absicherung
#Prütting 07
20.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag
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#Auslegung von #Normen;
#Gesetzesauslegung nach #Savigny; #Anerkannter #Auslegungskanon:
#Grammatische #Auslegung - #Wortlaut
#Historische #Auslegung - #Entstehungsgeschichte
#Systematische #Auslegung - #Normzusammenhang
Teleologische #Auslegung - #Sinn und #Zweck
vgl. #Unterscheidung zur #Auslegung von #Rechtsgeschäften §§ 133, 157 #BGB;
#Prütting 07, #Übersicht V
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#Anspruchsgrundlagen #ausgezeichnet durch #Konditionale #Struktur
§823 Abs.1 #BGB; Wenn... dann #Rechtsfolge: #Verpflichtung zum #Schadensersatz
Weist #Reihe von #Begriffen auf
idR. im AT #erläutert
#Normanwendung: #Suche nach #Anspruchsgrundlage zur #Ermöglichung der #Rechtsfolge, die laut #Fragestellung #gewünscht ist
2. #Schritt: #Anspruchsvoraussetzungen durch #Hilfsnormen #prüfen, die diese #erläutern
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#Hinweis auf #Massentheorie nach #Bluhme:
#Erklärungsansatz der #Bearbeitung der #Masse an #rechtlicher #Schriften im #Sinn von #Selektion, #Kuration und #Einpassung zur #Erstellung der #Pandekten.
Die #Ordnung der #Fragmente; 1818
#Binnengliederung in 50 #Bücher. #Untergliederung in #Titel - #Texte zu je #Sachgebiet wie z.B. #Kaufvertrag. #Weitere #Gliederung in #legs; #Leges #untergliedert in #Paragraphen;
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§ 903 S. 1 #BGB
Der #Eigentümer einer #Sache kann, soweit nicht das #Gesetz oder #Recht(e) #Dritte(r) #entgegenstehen, mit der #Sache nach #Belieben #verfahren und #andere von jeder #Einwirkung #ausschließen.
#Eigentum ist #Herrschaftsrecht über eine #Sache;
#Unterscheidung zu #Besitz
§ 854 Abs. 1 #BGB #Tatsächlich(e) #Gewalt über die #Sache
#Vorlesung 07 20.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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#Unterscheidung von #Anspruchsaufbau und #historisch(er) #Aufbau;
Angeknüpft an die #Fragestellung im #Klausuraufbau könnte nach #Rechtslage statt nach #Anspruch gefragt sein. Bei einer solchen eher #abstrakt(en) #Frage, müsste #historisch im #Unterschied zur #Prüfung nach #Anspruchsaufbau #geprüft werden.
#Vorlesung 06 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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§ 276 II #BGB
#Fahrlässig handelt, wer die im #Verkehr #erforderlich(e) #Sorgfalt außer #Acht lässt.
#Vorlesung 06 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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#Unterscheidung einer #Anspruchsgrundlage
#Entweder #Rechtsgeschäftliche #Handlungen oder #gesetzliche #Regeln
#Rechtsgeschäfte:
- #geschlossener #Vertrag
- #einseitige #Willenserklärung
- #vertragsähnliche #Ansprüche
#gesetzliche #Regeln:
- #Dinglicher #Anspruch: z.B. #Herausgabeanspruch §985;
- #Deliktisch 823 ff.
- #Bereicherungsrechtliche #Ansprüche insb. §812
#Vorlesung 06 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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dolo agit qui petit quod statim redditurus est
#Beispiel #Eigentumsvorbehalt: #Eigentumsverhältnis bleibt so lange #bestehen, bis letzte #Rate #bezahlt wird. Vor der letzten #Rate kommt der #Eigentümer zum #Besitzer und verlangt #Herausgabe der #Sache nach § 985; #Eigentlich #Herausgabeanspruch aber s.o.
#Anwendungsfall vom #Grundsatz #Treu und #Glaube(n) nach § 242 #BGB
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