#Unterscheidung von #Kausalität und #Objektiver #Zurechnung;
#Atypische #Kausalverlauf: Der #Eintritt des #konkreten #Erfolges tritt ein, liegt aber eher #außerhalb der #Lebenserfahrung, nach der er #erwartbar wäre.
-> #Prüfung der #Kausalität (+)
-> #Objektiv(e) #Zurechnung (+/-)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 07a
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