Beobachtung der #Dichotomien von:
#Peripherie - #Zentrum
#Land - #Stadt
#Homeoffice - #Büro
#Relevanzkriterium #Büro:
Im #Gespräch bleiben; #Wichtige #Informationen bekommen;
#Relevanzkriterium #Homeoffice:
#Labor; #Entfaltung der #Persönlichkeit im #Kernbereich #privater #Lebensgestaltung; zum #Ausdruck bringen innerer #Vorgänge;
#Dichotomie #Peripherie #zentrum #land #stadt #homeoffice #buro #relevanzkriterium #gesprach #wichtig #information #labor #entfaltung #personlichkeit #Kernbereich #privat #Lebensgestaltung #ausdruck #vorgange #sz #leben #welt
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten
-> #Prinzip #freier #sozialer #Gruppenbildung
-> #Vereinsautonomie: #Gründung, #Zweck, #Rechtsform, #Name, #Satzung, #Sitz der #Vereinigung
-> #Beitritt und #Verbleib
-> #Vereinsspezifische #Betätigung; #Vereinsleben
#Kernbereich des #Vereinsbestandes
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #geschützt #verhalten #prinzip #frei #soziale #Gruppenbildung #Vereinsautonomie #Gründung #zweck #Rechtsform #name #satzung #Sitz #Vereinigung #Beitritt #Verbleib #Vereinsspezifisch #Betätigung #vereinsleben #Kernbereich #Vereinsbestand #organisationszwang #verein #gesellschaft #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Schutzbereich
#Schutz #unantastbaren #Kernbereichs #privater #Lebensgestaltung vor #Überwachung
#Entfaltung der #Persönlichkeit: #Innere #Vorgänge wie #Empfindungen, #Gefühle & #Überlegungen, #Ansichten & #Erlebnisse #höchstpersönlicher #Art zum #Ausdruck #bringen.
#Nichtöffentliche #Kommunikation mit #Personen #höchstpersönlichen #Vertrauens.
#allgemein #persönlichkeitsrecht #Schutzbereich #schutz #unantastbar #Kernbereich #privat #Lebensgestaltung #überwachung #entfaltung #Persönlichkeit #innere #Vorgänge #Empfindung #gefühl #Überlegung #Ansicht #erlebnis #höchstpersönlich #art #ausdruck #bringen #Nichtöffentlich #kommunikation #person #vertrauen #Sphärentheorie #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Fallgruppen zum #Abgleich und #Abgrenzung eines #Einzelfalls
-> #Aberkennung eines #autonomen #Wertes als #Mensch
#Menschenhandel, #Sklaverei, #Leibeigenschaft, #Schmähkritik
-> #Aberkennung eines #Grundelements von #Selbstbestimmung
#Lebenslange #Freiheitsstrafe ohne #Chance auf #Freilassung, #Eingriffe in den #Kernbereich der #Privatsphäre
#menschenwürde #Fallgruppe #Abgleich #abgrenzung #einzelfall #Aberkennung #autonom #Wert #mensch #menschenhandel #sklaverei #Leibeigenschaft #Schmähkritik #Grundelement #selbstbestimmung #Lebenslang #Freiheitsstrafe #chance #freilassung #eingriff #Kernbereich #privatsphäre #fehlen #essentiell #solidarität #existenzminimum #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)
#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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Den #Kernbereich #wissenschaftlich(er) #Bestätigung stellen die auf #wissenschaftlich(er) #Eigengesetzlichkeit beruhenden #Prozess(e), #Verhaltensweise(n) und #Entscheidung(en) bei der #Suche nach #Erkenntnis(sen), ihrer #Deutung und #Weitergabe dar (vgl. #BVerfGE 35, 79 (112), 47, 327 (367), 90, 1 (11f.)).
#Autopoiesis #Wissenschaftsfreiheit #ToDo
#BVerfGE 111, 333 (355)
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