#Unterscheidung von #Interaktion und #Kommunikation in #Bezug zu #grundgesetz(lich) #gewährleistet(er) #Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
Eine #Versammlung setzt #körper(liche) #Versammlung der #Teilnehmer voraus. Die #körperlich(e) #Versammlung #begründet die #Schutzwürdigkeit (doppelt).
Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher - #Grundrecht(e) #Staatsrecht II, #Lehrbuch, Rn. 813, S. 346
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Der #Besuch #kulturell(er) und #sportlich(er) #Veranstaltung ist dann eine #Versammlung i.S.v. Art. 8 GG, wenn eine #innere #Verbindung mit #andere(n) vorliegt.
Das #Zusammenkommen mit #andere(n) ist bei #bestimmt(en) #Veranstaltungen von #besondere(r) #Bedeutung;
Treten #Teilnehmer nicht als #Akteur(e), sondern als bloße #Konsument(en) in #Erscheinung, bilden sie keine #Versammlung.
Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher, #Grundrecht(e) #Staatsrecht II #Lehrbuch; S. 345, Rn. 812
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#Grenze(n) der #negativ(en) #Bekenntnisfreiheit bezüglich #grundgesetz(lich) #gewährleistet(er) #Religionsfreiheit durch #Wechselwirkung(en) #verschieden(er) #Ausübungsart(en) von #Denken, #Reden und #Handeln.
Die #Bedingung der #Möglichkeit ein #Recht #einfordern zu können, erfordert #Explikation durch #Artikulation des #Recht(s).
#Kingreen, #Poscher - #Grundrecht(e) #Staatsrecht II, #Lehrbuch, 2019, Rn 631, S. 268
#BVerfGE 52, 223 (245ff.)
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#Aufzeichnung des #Gespräches über die #Stellungnahme von Thorsten #Kingreen zu #Priorisierung bei #Corona #Schutzimpfung
mit @bertrandterrier
https://tube.tchncs.de/videos/watch/f655678e-a1d3-402c-a9a9-fbd41e16f1c6
#aufzeichnung #gespräch #stellungnahme #Kingreen #priorisierung #corona #Schutzimpfung
#Gespräch mit @bertrandterrier über die #Stellungnahme von Thorsten #Kingreen zum #Entwurf eines #Gesetzes gegen das #Corona #Virus
#gespräch #stellungnahme #Kingreen #entwurf #gesetz #corona #virus
#Rechtswissenschaft: #Abstraktion eines #Handlungsablauf aus #Bewertung und #Konsequenz als #Idealtyp #funktional(er) #Differenzierung.
Wenn es keinen #medizinisch(en) #Grund gibt, eine #Heilung oder #Impfung, die med. #möglich ist, nicht zu #versuchen, dann weil die #Leitunterscheidung die von #behandeln und nicht #behandeln ist.
#Unterscheidung #Medizin #Ethik
#Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf #Gesetz #Priorisierung #Schutzimpfung #Corona
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#Zuteilung von #Lebenschance(n) als #Bezeichnung für #Verteilung von #Studienplätze(n) durch das #BVerfGE auch in 43, 291/ 314, 364;
#Teilhabeanspruch in einer #Situation von #Konkurrenz als #Hinweis auf die #Grenze von #Formalisierung und #Explikation der #Zuteilung von #Lebenschance(n), weil die #Bürokratisierung als #Ersatzhandlung als #Auswahlmöglichkeit #vorhanden ist.
#Hinweis auf #BVerfGE 147, 253 Rn. 114, #Verfahrensgestaltung
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#Zuteilung von #Lebenschance(n): #Zuweisung von #Selbstverantwortung ist #Bedingung der #Möglichkeit #Ansprechbarkeit herzustellen, mit der #Einfordern von #Recht(en) #formal(isiert) und #bürokratisiert wird.
#Frage nach #Grenze(n) von #Formalisierung und #Explikation.
#Hinweis auf #BVerfGE 33, 303/346; #Parlamentsvorbehalt
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetz(es) zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona
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#Hinweis auf #Parlamentsvorbehalt: #BVerfGE 61, 260/275; 95, 267/307
In #grundlegend #normativ(en) #Bereich(en), wie der #Ausübung derjenigen #Grundrecht(e), die #staatlich(er) #Regelung #zugänglich ist, müssen #wesentlich(e) #Entscheidung(en) vom #Gesetzgeber selbst getroffen werden.
#Verbot von #Delegieren; #Delegation
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetz(es) zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona
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