Nach eingehender Recherche konnte ich zwar zahllose Geschäftsordnungen von bayerischen Gemeinden im Internet finden, jedoch keine Rechtsgrundlage dafür, dass die #Geschäftsordnung gleich Gemeinderatsbeschlüssen der öffentlichen Sitzung nur eingesehen werden dürfen, jedoch keine Kopien gefertigt werden können.
Ich habe mich an die #Kommunalaufsicht des Landkreises Passau gewandt und dort um Beurteilung und ggf. Mitteilung der Rechtsgrundlage für die Auskunft der Gemeinde #Wegscheid gebeten
#Geschäftsordnung
#Kommunalaufsicht
#Wegscheid