Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Briefbeförderung
#Brief: Jede #mündlichen #Verkehr #ersetzende #schriftliche #Nachricht in #beliebiger #Schriftart und #Vervielfältigungsart
#Beförderung: #Körperliche #Übermittlung vom #Absender zum #Empfänger
-> #Postverkehr
#Kommunikationsübermittlung durch die #Post, #körperliche #Beförderung
#briefgeheimnis #Postmeldegeheimnis #Fernmeldegeheimnis #sachlich #Schutzbereich #Briefbeförderung #brief #mündlich #verkehr #ersetzen #schriftlich #nachricht #beliebig #schriftart #Vervielfältigungsart #beförderung #körperlich #übermittlung #absender #empfänger #Postverkehr #Kommunikationsübermittlung #post #telekommunikation #unkörperlich #vorlesung #grundrechte #Nußberger