#Filmfreiheit
Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG
#Sachlicher #Schutzbereich: #Übermittlung von #Gedankeninhalten durch #Bilderreihen, die zur #Projektierung #bestimmt sind.
#Filmfreiheit #Sachlicher #Schutzbereich #übermittlung #Gedankeninhalt #Bilderreihe #Projektierung #bestimmt #Kommunikationsfreiheit #film #bewegtbild #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Situation #USA #bezüglich #Kommunikationsfreiheiten:
#Verbot von #Schrankenregelungen;
#Unterscheidung von #Redefreiheit (#freedom of #speech) und #Meinungsfreiheit;
#freie #Rede;
#Unterschiedliche #Philosophie; #Unterscheidung von #Ergebnissen #Frage von #Verfassungsvergleichung;
#Rechtsvergleich, #Hinweis auf Thomas #Möller: Der #grundrechtliche #Schutzbereich der #Meinungsfreiheit in #Deutschland, #England und den #USA; #Nomos
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#Beispiel #Zigarettenwerbung: #Zwang für #Produzent von #Ziarette #fremde #Meinung bzw. #Grundlagen für #Meinungsbildung #kund zu tun
#Fotos #Raucherlunge etc.; Als #Grundrechtseingriff #rechtfertigungsbedürftig
#Unterscheidung #Recht auf #Leben und #Meinungsfreiheit:
#Negative #Komponente bei #Meinungsäußerung #umfasst; #Suizid als #negatives #Recht auf #Leben nicht vom #Schutzbereich #umfasst
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#Kommunikationsfreiheiten
#Art. 5 #GG
8 #Freiheiten in einem #Grundrechtsartikel
#Äußerungsfreiheit des #Einzelnen, Art 5 Abs 1 S1 Hs.1
#Informationsfreiheit, Art 5 Abs 1 S1 Hs.2
#Pressefreiheit, Art 5 Abs 1 S2 Alt.1
#Rundfunkfreiheit, Art 5 Abs 1 S2 Alt.2
#Filmfreiheit, Art 5 Abs 1 S2 Alt.3
#Kunstfreiheit, Art 5 Abs 3 S1 Alt. 1
#Wissenschaftsfreiheit, Art 5 Abs 3 S1 Alt.2
#Forschungsfreiheit, Art 5 Abs 3 S1 Alt.3
#Lehrfreiheit, Art 5 Abs 3 S1 Alt.4
#Kommunikationsfreiheit #art #gg #freiheit #Grundrechtsartikel #Äußerungsfreiheit #einzelne #informationsfreiheit #pressefreiheit #Rundfunkfreiheit #Filmfreiheit #kunstfreiheit #Wissenschaftsfreiheit #Forschungsfreiheit #Lehrfreiheit #Nußberger #meinungsfreiheit
#Schutz der #Kommunikationsfreiheiten in #Grundrechtecharta der #Europäischen #Union
Art. 11 Abs. 1: #Meinungsäußerung und #Informationsfreiheit
Art. 11 Abs. 2 #Freiheit der #Medien, #Pluralität
Art. 13 #Kunst und #Wissenschaft
#EU #Menschenrechtskonvention #EMRK
Art. 10: #Meinungsäußerung und #Informationsfreiheit, #Pressefreiheit #Rundfunkfreiheit:
#Explizierung der #Einschränkbarkeit zur #Aufrechterhaltung der #Ordnung
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#Schranken und #Schrankenschranken der #Kommunikationsfreiheiten des #Art. 5 #GG
Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG: #Zensurverbot als #Schrankenschranke
Art. 5 Abs. 2 GG: #Allgemeine #Gesetze, #Gesetzliche #Bestimmungen zum #Schutz der #Jugend, #Recht der #persönlichen #Ehre;
Art. 5 Abs. 3 S. 2 GG: #Verfassungstreue
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Das #Grundrecht auf #freie #Meinungsäußerung sei der #unmittelbarste #Ausdruck der #menschlichen #Persönlichkeit in der #Gesellschaft;
Für #freiheitlich #demokratische #Staatsordnung sei es #schlechthin #konstituierend, denn es ermögliche #geistige #Auseinandersetzung.
Es sei die #Grundlage jeder #Freiheit #überhaupt;
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