#Unterscheidung von #Verrechtlichung als #Differenzierung und #Verrechtlichung als #Vereinfachung.
#Komplexität #Komplexitätszuwachs
#Sprache des §1587 a Abs. 2 BGB im #Unterschied zu #Grundgesetz(lichen) #Formulierungen aus der #Zeit der #Entstehung des #Grundgeset: Bsp.: #Eigentum #Verpflichtet #Art 14 oder #Bundesrecht #bricht #Landesrecht;
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Angelika #Nußberger - #Recht & #Sprache
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#Modern(e) #Gesellschaft mit ihren #Teilsystem(en) ist #je auf eine #spezifisch(e) und nur für sie #vorrangig(e) #Funktion #eingestellt
#Formprinzip #erklärt #Leistungszuwachs, #Komplexitätszuwachs und #erklärt zugleich die #geringe #Resonanzfähigkeit
#Integration #zwischen #Teilsystem(en) der #Gesellschaft und des #Gesellschaftssystem(s) mit seiner #Umwelt wäre ein #Problem des #Internet
#Computer #Resonanz #Corona #Moderne
Niklas #Luhmann, #Ökologisch(e) #Kommunikation, 4. Auflage, S. 73f.
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