Im #TagesAnzeiger verhöhnt #FDP-Rechtsaussen #Somm,Markus die #SP als "Debakelpartei".
Die Zeit wird zeigen, wer bei der Wahl vom #Bundesrat und bei der Zuteilung der Departemente tatsächlich für ein Debakel gesorgt hat. Diese Machtdemonstration der Rechtsbürgerlichen sorgt nicht nur für einen #Fehlstart des neu besetzten Bundesrats. Sie dürfte die Stimmung im Gremium nachhaltig vergiften.
#Konkordanz verträgt keine #Dominanz, schon gar nicht ohne Rückhalt in der Bevölkerung. #Schweiz
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Der Schweizer Bundesstaat beruht auf Quoten, man nennt das einfach anders: #Konkordanz. Es bräuchte auch eine #Geschlechterkonkordanz
#Konkordanz #geschlechterkonkordanz
#Strafrecht darf als #ultima #ratio nicht jedes #abweichende #Verhalten #erfassen. #Beschränkung auf #Regeln, die #essentiell sind für das #menschliche #Zusammenleben.
Das sei eine #verfassungsrechtliche #Frage.
#Anomietheorie; #Grundgesetz; #Rechtsordnung;
#praktische #Konkordanz
#SZ, 28.08.21, S.56, #Gesellschaft das #Interview;
Margarete #Koppers über #Autorität
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Was in der #Pandemie geschehe sei eine #permanente #Abwägung sich #widersprechender #Grundrechte, die als #Freiheitsrechte in #Form #praktischer #Konkordanz per se #eingeschränkt sind.
Die #Kontingenz von #Freiheit wird also #erfahrbar weil sie nicht mehr #selbstverständlich ist.
#Frage nach der #Möglichkeit eines #Entziehens eines #Sichs iSv. #Körper, #Selbst.
#SZ, 04.09.21, #Feuilleton, S. 15, Adrian #Kreye - #Raus aus der #Seuche
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#Prinzip der #praktischen #Konkordanz
#Lösung für einen #Fall, in dem #gleichrangige #Verfassungsnormen miteinander #kollidieren i.S.v. #Prinzipienkollision;
#Schonender #Ausgleich zwischen mehrerer #Rechtsgüter / #Rechtsgut
Beide #Rechtsgüter sollen so weit wie nur #möglich #verwirklicht werden.
#Kollidierendes #Verfassungsrecht
#Vorlesung 4,2 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Schranken
#Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #Glaubensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 und 2 #GG: #vorbehaltlos;
#Interpretation Art. 136 Abs. 1 #WRV #überlagert von #Vorbehaltlosigkeit Art. 4 #GG
#Schranken als #Ausnahmen:
Art. 136 Abs. 3 S. 2 #GG: #Recht, nach #Religionszugehörigkeit zu #fragen
Art. 137 Abs.3 #GG: #Ordnung #eigener #Angelegenheiten #Schranken #allgemeiner #Gesetze
-> #praktische #Konkordanz
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#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG
#Verfassungsimmanente #Schranken,
#Abwägung: So #entscheiden, dass die #jeweiligen #involvierten #Grundrechte in #maximal #guter #Weise zur #Entfaltung kommen.
===> #Praktische #Konkordanz
#Argumentationsmöglichkeiten:
#Berücksichtigung der #Besonderheiten #Einzelner #Kunstformen;
#Unterscheidung von #Aussagekern und #Einkleidung (str.)
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