Die #politisch(e) #Ordnung des #Mittelalter(s) und auch noch die #Landesherrschaft der #frühe(n) #Neuzeit sind dadurch #gekennzeichnet, dass in ihr vielfach #zerstreut(e) und je #begrenzt(e) #eigenständig(e) #Herrschaftsbefugnisse #bestehen.
Aus: Die #Bedeutung der #Unterscheidung von #Staat und #Gesellschaft im #demokratisch(en) #Sozialstaat der #Gegenwart, in: E.-W. #Böckenförde - #Staat #Gesellschaft #Freiheit; #Studien zur #Staatstheorie und zum #Verfassungsrecht,S.186
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